Um Ultraleichtflugzeuge fliegen zu dürfen, ist ein Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer erforderlich. Das ist eine nationale Fluglizenz, die aber europaweites Fliegen mit in Deutschland zugelassenen Luftsportgeräten ermöglicht. Dabei sind die Bedingungen des Gastlandes maßgebend.
Bei der Suche nach einem Verein, in dem Ultraleichtflug betrieben und ausgebildet wird, helfen die Landesverbände oder unsere Veröffentlichung aller UL-Flugschulen auf www.lsgb.daec.de/service/adressen-finden. Wer keinen geeigneten Verein vor Ort findet, kann in einigen Bundesländern auch direkt in einem Landesverband Mitglied werden oder sich eine Einzelmitgliedschaft über das Luftsportgeräte-Büro vermitteln lassen.
Je nach Fluggerät kann der Ausbildungsumfang variieren. Mindestanforderungen sind bis zu 60 Stunden Theorie und mindestens 30 Stunden Praxis.
Mit Vorkenntnissen, beispielsweise im Motor- oder Segelflug, auch weniger. Von einigen Flugschulen werden Intensivkurse angeboten. Dauer: zwei bis drei Wochen
Je nach Ausbildung im Verein oder in der Flugschule liegen die Preise für Theorie- und Praxisausbildung meistens zwischen 4.500 und 7.000 Euro.