Alle Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Flugmodelle und Luftsportgeräte) müssen mit einem Transponder ausgerüstet sein, wenn sie die folgenden Lufträume nutzen wollen:
Notsender werden auch ELT (Emergency Locator Transmitter) und in immer größerem Umfang auch in der Allgemeinen Luftfahrt eingesetzt. Viele Piloten und Halter von Luftfahrzeugen sehen darin eine sinnvolle Ergänzung der Sicherheitsausrüstung, die vor allem der eigenen Sicherheit dient. Luftfahrer, die schon einmal mit dem Flugzeug im Ausland waren, mussten sich mit dem Umgang mit Notsendern beschäftigen, da diese in manchen Ländern zwingend Pflicht sind.
Diese Geräte mit 406MHz arbeiten mit einer erheblich höheren Genauigkeit in der Positionsbestimmung gegenüber den früheren Geräten und sind teilweise mit dem GPS kombiniert.
Hauptauftrag der EASA ist nach der „Verordnung (EG) Nr. 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ die Gewährleistung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Bereich der Zivilluftfahrt. Insbesondere wird sie den Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Ausarbeitung gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Erzeugnissen, Ersatzteilen und Luftfahrtgerät, sowie für die Zulassung von Organisationen und Personen, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung dieser Erzeugnisse tätig sind, unterstützen und über die Musterzulassung von Luftfahrterzeugnissen entscheiden.
Mit Wirkung vom 28.9.2003 hat die EASA ihren Betrieb aufgenommen. Mit Wirkung vom 8. April 2008 wurden die Kompetenzen der EASA auch auf Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb erweitert. Der europäische Rat hat entschieden, dass der Sitz der Agentur Köln ist.
Europäische Agentur für Flugsicherheit oder European Aviation Safety Agency. Der Sitz der Agentur ist Köln. Internet: http://easa.europa.eu
Seite | Beschreibung |
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VO (EU) 2018/1139 | Basic Regulation - Grundlagen der Arbeit der EASA |
VO (EU) 748/2012 | Herstellung und Zulassung von Luftfahrtgerät (Teil-21) |
VO (EU) 1321/2014 | -Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit / Instandhaltung (Teile-145, -66, -147, -M, -ML, CAMO, CAO) |
Easy Access | Zusammenfassung der Vorschriften mit AMC/GM (nur in englischer Sprache) |
AD / EAD /SIB | Lufttüchtigkeitsanweisungen und -mitteilungen |
TDCS | Kennblätter von EASA-Luftfahrzeugen |
Certification Memoranda | Spezielle Hinweise der EASA für die Zulassung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät |
Produktliste | Übersicht der Produkte, die der Regulierung der EASA unterliegen |