Sie suchen eine Versicherung für ihr Luftfahrzeug, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, für sich selbst oder eine individuelle Absicherung ihrer Aktivitäten rund um das Fliegen? Oder Sie haben einfach nur eine Frage zu Luftfahrtversicherungen?
Luftfahrt- Halterhaftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden gegenüber Dritten und an Sachen, die sich außerhalb des versicherten Luftfahrzeugs befinden.
Luftfahrt- Haftpflichtversicherung (CSL- Deckung). Diese schließt neben der Halterhaft-pflichtversicherung Schäden an beförderten Personen (nicht Besatzungsmitgliedern) und Sachen ein. Dieser zweite Baustein, die Luftfrachtführerhaftpflichtversicherung, ist allgemein auch unter dem Begriff "Passagierhaftpflichtversicherung" bekannt.
Luftfahrt- Kaskoversicherung zur Absicherung des eigenen Luftfahrzeugs durch Beschädigung von außen einwirkender Ereignisse bis zur Versicherungssumme und abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung.
Sitzplatzunfallversicherung Eine Unfallversicherung, die an den jeweiligen Sitzplatz, bzw. Sitzplatzgruppe des Luftfahrzeugs gebunden ist. In der Regel leistet diese bedingungsgemäß bei unfallbedingten dauerhaften Körperschäden und im Todesfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Individuelle Luftfahrtunfallversicherung Personengebundene Unfallversicherung die je nach vertraglicher Vereinbarung bei unfallbedingter Invalidität, Todesfall oder mit weiteren Zusatzleistungen eintritt. Da das "aktive Flugrisiko" in den privaten Unfallversicherungen meistens ausgeschlossen ist, bietet sich diese Absicherung als Alternative an.
Individuelle Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen für Privatpiloten und Luftsportler Auch hier ist häufig die Leistung durch mit dem aktiven Luftsport verbundene Schäden ausgeschlossen, so dass diese Ergänzung überlegenswert ist. Wie bei allen individuellen Absicherungen sollten die bestehenden Verträge mit dem jeweiligen Versicherer geprüft und ein/e Fachmann/frau zu Rate gezogen werden.
Luftfahrthaftpflichtversicherungen für Prüfer, Fluglehrer, Vereine und Haltern von Fluggeländen zur Absicherung des bedingungsgemäßen Haftungsrisikos aus der Tätigkeit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier ist aufgrund der Komplexität der Kontakt zu einem/er Fachmann/frau sinnvoll.
Bei allen Luftfahrtversicherungen ist es wichtig, dem Versicherer neben allen relevanten Angaben zu den Piloten und zum Luftfahrzeug den genauen Zweck des Einsatzes desselben zu nennen, da dieser in den Versicherungsvertrag einfließt. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks könnte sonst im Schadenfall unter Umständen zum Leistungsausschluss führen.
Die vorstehend genannten Erläuterungen sollen nur als Hinweis auf den wesentlichsten Inhalt und Zweck der genannten Versicherungen dienen. Grundlage bilden die jeweiligen Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Vorschriften. Durch den DAeC erfolgt keine Vermittlung oder Beratung.
Für Mitglieder des Deutschen Aeroclubs e.V. exklusiv vereinbarte Serviceleistungen können Sie im Gespräch mit uns erfahren.
Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung | |||
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Dreiachs-UL, Trike und Tragschrauber im nichtgewerblichen Betrieb | |||
Versicherungssumme | 1.000.000 € | Jahresprämie inkl. 19% VerSt. | 101,27 € |
Versicherungssumme | 2.000.000 € | Jahresprämie inkl. 19% VerSt. | 119,00 € |
CSL-Versicherung | |||
Dreiachs-UL, Trike und Tragschrauber im nichtgewerblichen Betrieb | |||
Versicherungssumme | 3.000.000 € | Jahresprämie inkl. 19% VerSt. | 278,46 € |
Versicherungssumme | 5.000.000 € | Jahresprämie inkl. 19 % VerSt. | 306,31 € |
Fluglehrer-Halterhaftpflichtversicherung | |||
Versicherungssumme | 1.000.000 € | Jahresprämie inkl. 19% VerSt. | 40,00 € |
Versicherungssumme | 4.000.000 € | Jahresprämie inkl. 19% VerSt. | 121,35 € |
Geländehaftpflichtversicherung für Ultraleichtflugzeuge | |||
Versicherungssumme | 1.000.000 € | Jahresprämie inkl. 19% VerSt. | 98,89 € |
Luftfahrt-, Kasko- und Luftfahrt- Unfallversicherung | |||
Gern können Sie ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot erhalten. Kontaktieren Sie uns einfach. Wir leiten Ihre Angaben an den Makler weiter. | |||
Kontakt LSG-B : | Kontakt Makler: |
Sie bietet Ihnen als Charterer – Pilot/in -Flugschüler/in – Fluglehrer/in – Prüfer/in die finanzielle Absicherung der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung bei einem Schaden am gecharterten Flugzeug, der individuellen Luftfahrtunfallversicherung für den Piloten und den Baustein Piloten- Rechtsschutzversicherung. Dieser bietet den Piloten/innen europaweiten Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz im Luftfahrtbereich. Dies gilt jeweils vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeugs.
* Es handelt sich nicht um eine Kaskodeckung, sondern um die Absicherung der KaskoSelbstbeteiligung im Falle eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens gemäß den besonderen Bedingungen. Voraussetzung für die Leistungserbringung aus dieser Versicherung ist, dass der Kaskoschaden im Zeitraum vom Besteigen bis zum Verlassen eines Luftfahrzeuges eintritt.
Die Pilotenversicherung der AXA | |
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Leistungen | Beitrag inkl. 19% Vers.-St. |
500 € SB sowie 2.000 € bei Tod, 112.500 € bei Invalidität | 84,38 € im Jahr |
oder | |
2.000 € SB sowie 5.000 € bei Tod, 112.500 € bei Invalidität | 117,10 € im Jahr |
Sie können Ihre individuelle Absicherung auf dem Tarifrechner unter www.charterpilot24.de berechnen und bei Bedarf direkt online abschließen.
Die Firma Eisenschmidt hat den PPL Fragenkatalog in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Aero Club, der Deutschen Flugsicherung und dem Deutschen Wetterdienst entwickelt. Er repräsentiert die Prüfungsstandards vieler Bundesländer und lässt Flugschüler flexibel und unabhängig lernen.
Der Fragenkatalog ist auf die Bedürfnisse der Nutzer angepasst. Intuitiv werden angehende Piloten durch die Fächer geführt. So können sie zu jeder Zeit an jedem Ort lernen. Die Software erlaubt auch, nach den verschiedenen Lizenzen zu filtern, Fragen zu markieren, persönliche Notizen hinzuzufügen und nach Schlüsselwörtern zu suchen. Die persönlichen Lernerfolge werden erfasst und können anhand von Berichten überwacht werden.
Inhaltlich werden alle Themen überarbeiten und Korrekturen kontinuierlich eingepflegt. Auch die neuen SPL- und BPL-Themen werden integriert.
Bei Rückfragen oder Änderungswünschen steht Ihnen Mike Morr, Referent für Luftraum im DAeC gerne zur Verfügung. E-Mail: m.morr(at)daec.de.
Die Bundeswehr beteiligt sich auf Anfrage an Veranstaltungen von Luftsportvereinen, beispielsweise mit der Ausstellung eines Hubschraubers oder eines Flugzeugs. Zusagen können im begrenzten Rahmen erteilt werden und erfolgen zum Zwecke der Nachwuchswerbung für die Bundeswehr. Interessenten für eine Beteiligung 2025 können noch bis zum 18. November einen Antrag stellen.
Übrigens: Bei Interesse an einem Karrieremobil muss dieses direkt beim regionalen Karrierecenter der Bundeswehr beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich sich bitte an
Tel.: 0531 - 23540 - 41
E-Mail: b.liersch(at)daec.de