Service für Motorflieger

Sprachprüfungen auf der AERO

Ein Serviceangebot des DAeC, vornehmlich an seine Mitglieder

Die Karenzzeit nach Ablauf der Sprachberechtigung ist abgeschafft!

Die LuftPersV in ihrer bisherigen Form ist Geschichte!

Am 07.Nov.14 hat der Bundesrat in seiner 927. Sitzung der ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

... so der vollständige und klangvolle Name des Dokumentes, zugestimmt und seit dem 23. Dezeber 2014 ist diese Verordnung in Kraft.

Damit ist diese Karenzzeit ersatzlos gestrichen!

Wer dann das Ablaufdatum seines Sprachlevels auch nur um einen Tag überschreitet, der muss eine Erstprüfung ablegen! Das bedeutet: zwei Prüfer und damit ehöhter Abstimmungsaufwand für den Prüfungstermin und mehr Fragen im Hörverständnis.

In Feld XIII ist der Eintrag über den Sprachlevel. Wer hier ein Datum findet, das in der Vergangenheit liegt, der ... hat Pech gehabt!

Jeder Lizenzinhaber ist derzeit aufgefordert, aufmerksam die Gültigkeit seines Spracheintrages zu überwachen. Früh genug soll er einen Prüfungstermin für die turnusmäßige Neubewertung zu vereinbaren.

Als Mitglied wenden sich einfach an die Bundesgeschäftsstelle in Braunschweig, von wo, aus der Bundeskommission Motorflug, die Prüforganisation verwaltet wird. Dort liegt eine Prüferliste nach Postleitzahlen geordnet vor, so dass man  schnell einen Prüfer in Ihrer Nähe finden kann.

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Thüringen  Wolfgang Friedt  wfriedt(at)gmx.de

Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg

NI  Carsten Brandt  lsp(at)carsten-brandt.de
NI  Günter Bertram  guenter.bertram(at)segelflug.org

Nordrhein-Westfalen

NRW  Prof. Dr. Rudi Mathar  huttel(at)aeroclub-nrw.de

Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

HE  Carsten Meuter lsp-mitte(at)t-online.de
HE  Michael Morr mikemorr(at)online.de

Baden-Württemberg

BW  Michael Schäfer  Michael.Schaefer(at)de.ebmpapst.com
BW  Egon Schmaus  

Bayern

BY  Gerhard Gutheil  sprachtest(at)lvbayern.de

Service für Fluglehrer

Ein neues Instrument, um die Ausbildung zu verbessern

Die EASA lädt ein, zu einer Informationsveranstaltung über "Evidence Based Training", ein Verfahren, bei dem Erfahrungen aus der Anwendung von Vorgaben in die Bewertung der Vorgaben einfließen, und so eine Art Optimierung der Verfahren möglich wird.

Bereits im März dieses Jahres hatte die EASA informiert, über das warum es etwas zu ändern gibt, was erreicht werden soll und wie man es erreichen will. Dazu hat sie mit der ED Decision 2021/002/R eine Entscheidung getroffen und diese mit der Explanatory Note erläutert.

Mit "Training" ist die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten gemeint. Mit Informationsveranstaltung ist ein dreistündiges Webex-Meeting gemeint, zu dem man sich anmelden muss!

Das LBA ändert die Meldevorschriften für Prüfer

Bereits im Februar dieses Jahres hat das Luftfahrt-Bundesamt den Leitfaden zum Erwerb, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung in überarbeiteter Form veröffentlicht.
Der Hinweis auf die neuen Prozeduren findet sich auf der LBA-Webpräsenz im Bereich Luftfahrtpersonal/Prüferangelegenheiten.

In einer früheren Meldung hat das LBA darauf hingewiesen, dass die Prüfungsprotokolle und gleichzeitig Meldeformalitäten aktualisiert worden sind. Nunmehr sind nach einer Flugprüfung alle Seiten des Prüfungsprotokolls zu übermitteln. Entsprechend sind von jetzt an die neuen Versionen der Prüfungsprotokolle zu verwenden.

Als Grundlage für diesen Schritt bezieht sich das Referat L1 auf FCL.1030 lit. b Zif. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, wo der Vorgang vollständig beschrieben ist.

(Bis zu dieser Änderungen hieß es auf den Vordrucken: "Eine Kopie der ersten Seite (Deckblatt) ist der zuständigen Stelle zu übersenden." Die neuen Berichte enthalten diesen Passus nicht mehr, so dass der Prüfer alle Seiten des Berichts an die zuständige Stelle übersenden muss.)

Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte

...früher "Fluglehrer-Fortbildungsseminare"

Häufig erreichen uns Fragen von Fluglehrern, nach der jeweils nächsten Fluglehrer-Weiterbildung. Als Serviceleistung für diese Personengruppe werden wir die von den Mitgliedsverbänden mitgeteilten Auffrischungsschulungen in der nachfolgenden Tabelle zusammenzufassen.

!!! ACHTUNG !!!
Nachdem Regeln für Ballonfahrt und Segelflug nicht mehr Bestandteil der VO[EU]1178/2011 sind, ist bei Auffrischungsschulungen zu beachten, dass explizit auch Inhalte der SFCL bzw. BFCL abgedeckt sind. Diese Information erhalten Sie beim Veranstalter.

Sicherheitshinweis:
In jedem Fall prüfen!!!
... ob die individuelle Fluglehrertätigkeit unterstützt wird (FI(A/S/H/B/AS)

BWLV   Baden-Württembergischer Luftsportverband e.V. (BWLV)
- Auffrischungsschulungen f. Lehrberechtigte -
 
  13.-14.Okt.23 in Planung - Information
LVB   Luftsportverband Bayern e.V. (LVB)
- Auffrischungsschulungen f. Lehrberechtigte -
 
  20.-21.Okt.23 Oberhaching - Information
BE      
BBG      
HB     - Kontakt
HE      
HH      
MV   Luftsportverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Auffrischungsschulung f. Lehrberechtigte
 
  28.-29.Okt.23   (Sportschule Güstrow) - Information  
NI   Luftsportverband Niedersachsen e.V. 
- Auffrischungsschulung f. Lehrberechtigte
 
  04.-05.Nov.23   (Werkstatthalle des LSV Kreis Springe) - Information
  25.-26.Nov.23   (Werkstatthalle des LSV Kreis Springe) - Information
NRW      
RLP    Luftsportverband Rheinland Pfalz e.V. (LSVRP)
- Auffrischungsschulungen f. Lehrberechtigte  
 
  23.-24.Sep.23 (Bad Sobernheim) - Information
RMS   -  
SAA siehe RMS -  
SN   -  
SAH   -  
SH 04.-05.Nov.23 Luftsportverband Schleswig-Holstein e.V.
- Auffrischungsschulungen f. Lehrberechtigte (Segelflug und Motorflug)
  (Geschäftsstelle des Luftsportverbandes, Flugplatz Schachtholm, 24797 Hörsten)
- Information
- Anmeldung
TH      

Für Luftsportler – nationale und internationale Regeln

Der Sport braucht Regeln um Anforderungen zu formulieren und Leistungen vergleichbar zu machen. Das gilt nicht nur für regionale und nationale Ereignisse, sondern darüber hinaus auch für internationale Ereignise wie Welt-  und Europameisterschaften.

Die höchste internationale Luftsportorganisation ist die Fédération Aéronautique International, kurz FAI, die mit derzeit zwölf Sportkommissionen das internationale Wettbewerbsgeschehen verwaltet und abwickelt, und auch die Regeln formuliert. Von diesen sind letztlich die meisten nationalen Regeln abgeleitet und finden bei uns in Deutschland, soweit umsetzbar, Anwendung.

Darüber hinaus ist die FAI verantwortlich dafür, daß der Luftsport "sauber" bleibt. Nationale und internationale Regeln (NADA, WADA) verhindern hier den Zugang von Doping in den Luftsport.

Um an einem internationalen Wettbewerb unter dem Dach der FAI teilzunehmen, benötigt ein Luftsportler die FAI-Sportlizenz und muß den Anti-Doping-Codex unterschreiben.

FAI-Regeln  
Hubschrauberflug Section 9 WHC-Rules
Kunstflug Section 6 Part 1
  Fairplay-System (Explanation)
Präzisionsflug Precision Flying
Rallyeflug Rallye Flying
Air Navigation Race Air Navigation Race

Eine kleine Übersicht über die Regeln, nach denen Luftsport als Wettbewerb durchgeführt wird, findet sich im Bereich Dokumente.

Übersicht Tankstellen

MOGAS-Tankstellen an deutschen Flugplätzen Karte öffnen Stand 2022
MOGAS-Tankstellen an österreichischen Flugplätzen Karte öffnen Stand 2021
Diesel und Jet-A1 an deutschen Flugplätzen Karte öffnen