Energiewende & Luftsport

Die Energiewende birgt für den Luftsport großes Konfliktpotenzial. Windräder und Photovoltaikanlagen sollen einen Großteil der Energie liefern, die früher von den Atomkraftwerken geliefert wurde. Luftsportgelände werden bei der Planung jedoch oft recht spät oder gar nicht berücksichtigt. Somit können für Start, Flug und Landung wichtige Hindernisfreiflächen nicht hinreichend garantiert werden.

 

Windenergieanlagen

Oft werden Windenergieanlagen in kritischer Nähe zu Luftsportgeländen geplant. Der DAeC und auch die Landesverbände können aber nicht flächendeckend die Vereine und ihre Plätze schützen. Hier heißt es daher für betroffene Vereine frühzeitig zu handeln, damit der Flugbetrieb nicht gefährdet wird. Vereine und Platzhalter müssen sich also rechtzeitig bei Ihren Gemeinden über geplante Maßnahmen informieren und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Die persönliche Betreuung ist aber dennoch wichtig, da häufig nur Einzelfälle entschieden werden können, pauschale Beurteilungen können den politischen und rechtlichen Besonderheiten der Fälle nicht Rechnung tragen.

 

Stromtrassen

Der Ausbau von erneuerbaren Energien stellt hohe Anforderungen an das Stromnetz und besonders an dessen Ausbau. Da die Energie nicht dort gewonnen wird, wo sie notwendig ist, soll die Versorgung der Verbraucher mit Hilfe großer Stromtrassen quer durch Deutschland sichergestellt werden. Hauptsächlich sind Freileitungen im Gespräch, da diese weniger Flächen verbrauchen, einfacher zu warten und viel kostengünstiger als Erdverkabelungen sind.

Bei geplanten Stromtrassen von mehreren Tausend Kilometern Länge ist es daher nicht auszuschließen, dass auch Flugplätze von der geplanten Trassenführung betroffen sein werden. Internationale Flughäfen, Regionalflughäfen, Verkehrslandeplätze, Hubschrauberflugplätze, Landeplätze, Sonderlandeplätze und Segelflugplätze werden als "Raumwiderstandsklasse I" (hoch) eingestuft, jedoch nur zweidimensional bewertet. Das heißt, dass Platzrunden oder Einflugschneisen bei der Planung nicht berücksichtigt werden.

Die mit dem Ausbau beauftragten Unternehmen schlagen Routen vor, wobei mit Bürgerbeteiligung Alternativrouten herausgearbeitet werden können. Betroffene Vereine sollten sich an ihren Landesverband wenden und/oder eine Stellungnahme beim beauftragten Unternehmen und der Bundesnetzagentur einreichen.

 

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