Aircraft Relevant Bird Areas (ABA)

Einerseits ist Vogelschlag eine ernstzunehmende Gefahr für Piloten, andererseits können tiefe Flüge über störsensible Gebiete Vögel nachhaltig schädigen. Gebiete, die für bestimmte luftfahrtrelevante Tierarten von besonderer Bedeutung sind, werden seit 2007 als Aircraft-relevant Bird Areas (ABA) in den offiziellen Luftfahrtkarten gekennzeichnet. Dies dient dazu, dass Piloten motorisierter Luftfahrzeuge dazu angehalten werden sich beim Überfliegen an die gesetzliche Mindestflughöhe von 600 m GND zu halten. Piloten mit motorlosen Luftfahrzeugen und Modellflugzeugen dienen die Kennzeichnungen als Hinweis, dass besondere Rücksicht erforderlich ist.

Die abgebildete Signatur ist in den Luftfahrtkarten der Deutsche Flugsicherung (ICAO) als Grenzlinie der ABAs eingetragen. Die erste große Zahl gibt die ID-Nummer des Gebietes an. Unter www.aba.bfn.de sind zu jeder ID-Nummer Hintergrundinformationen zum jeweiligen Gebiet und den vorkommenden Arten zu erhalten. Die kleineren Zahlen darunter (z.B. 09-04) zeigen die Zeit an, in der die Vögel im Gebiet vorkommen. Viele Gebiete sind nur zur Zugzeit im Herbst und im Frühjahr von großer Bedeutung und störungsempfindlich.  Mit den ABAs sind keine weiteren rechtlichen Vorgaben oder Einschränkungen verknüpft. Auswahl und Ausdehnung der Flächen werden von der Arbeitsgruppe "Luftfahrt und Naturschutz" unter Leitung des Bundesamtes für Naturschutz und des DAeC in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) und den Vogelschutzwarten der Länder vorgenommen.

 

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