Am 07.Nov.14 hat der Bundesrat in seiner 927. Sitzung der ...
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... so der vollständige und klangvolle Name des Dokumentes, zugestimmt und seit dem 23. Dezeber 2014 ist diese Verordnung in Kraft.
Damit ist diese Karenzzeit ersatzlos gestrichen!
Wer dann das Ablaufdatum seines Sprachlevels auch nur um einen Tag überschreitet, der muss eine Erstprüfung ablegen! Das bedeutet: zwei Prüfer und damit ehöhter Abstimmungsaufwand für den Prüfungstermin und mehr Fragen im Hörverständnis.
In Feld XIII ist der Eintrag über den Sprachlevel. Wer hier ein Datum findet, das in der Vergangenheit liegt, der ... hat Pech gehabt!
Jeder Lizenzinhaber ist derzeit aufgefordert, aufmerksam die Gültigkeit seines Spracheintrages zu überwachen. Früh genug soll er einen Prüfungstermin für die turnusmäßige Neubewertung zu vereinbaren.
Als Mitglied wenden sich einfach an die Bundesgeschäftsstelle in Braunschweig, von wo, aus der Bundeskommission Motorflug, die Prüforganisation verwaltet wird. Dort liegt eine Prüferliste nach Postleitzahlen geordnet vor, so dass man schnell einen Prüfer in Ihrer Nähe finden kann.