Ultraleichtflug im Ausland: Einflugregeln beachten

An alle Piloten und Pilotinnen, die mit einem Ultraleichtflugzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, in die Schweiz oder andere Nationen fliegen: Die Bundeskommission Ultraleichtflug bittet darum, die Einflugregeln gemäß Aeronautical Information Publication (AIP) einzuhalten. So gewähren sie nicht nur die Flugsicherheit für alle, sondern vermeiden auch rechtliche Konsequenzen für Einzelne.

Foto: Roman Weller

Die AIP-Dokumente enthalten für jedes Land und die dazugehörigen Lufträume spezifische Informationen zu den geltenden Verfahren und Vorschriften, die für Einflug und Aufenthalt wichtig sind.

Für verantwortungsvolle Piloten ist es unerlässlich, diese Regeln sorgfältig zu studieren und zu befolgen, insbesondere wenn sie internationale Flüge durchführen. Dazu zählen An- und Abflugrouten, Mindestflughöhen, Kommunikationsverfahren und alle weiteren Vorgaben, die in den jeweiligen AIPs aufgeführt sind.

Verstöße gegen die jeweiligen nationalen Einflugregeln können zu Bußgeldern, Flugverboten und anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Zudem gefährden sie die Flugsicherheit.

Schweiz: vorher unbedingt Einflugbewilligung beantragen

Für Einflüge von ausländischen Ultraleichtflugzeugen bedeutet es nach schweizerischem Luftrecht, dass vorab eine gebührenpflichtige Einflugbewilligung zu beantragen ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL.

Die Bundeskommission bittet daher dringend darum, die AIPs der betreffenden Länder vor jedem Flug zu konsultieren und konsequent einzuhalten. Vor dem Abflug sollten alle Piloten und Pilotinnen sicherstellen, dass sie die geltenden Einflugregeln und Verfahren vollständig verstehen. Dies trägt nicht nur dazu bei, das Risiko von Zwischenfällen zu minimieren und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Flugsicherheitsbehörden zu erleichtern.

„Wir danken allen Pilotinnen und Piloten für ihre Aufmerksamkeit und ihr Engagement für die Sicherheit im Luftverkehr. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass das Fliegen in ausländischen Lufträumen sicher und effizient bleibt. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit und die Einhaltung der geltenden Vorschriften haben für uns oberste Priorität“, erklärt Torsten Gutzeit, Vorsitzender der Bundeskommission Ultraleichtflug.