UL-Fliegen in Europa

Ultraleichtfliegen ist in Europa - je nach Blickwinkel - zum Glück auf nationalstaatlicher Ebene geregelt. Das bedeutet die eine oder andere Hürde für grenzüberschreitende Flüge.

Die wichtigsten Regeln finden man auf der Webseite der Bundeskommission unter https://www.daec.de/sportarten/ultraleichtflug/auslandsfluege/ als Download der European Microlight Federation, EMF.

Mit vielen Nachbarländern gibt es einfache Gastflugregelungen. Allerdings hat sich die Lage durch die Öffnung für 600 kg MTOW-Maschinen beispielsweise bei Flügen nach Frankreich geändert.

Alle ULs, die von den neuen französischen Rahmenbedingungen abweichen (max. 525 kg MTOW, max 80 kw, 70 km/h stall speed benötigen eine (zeitlich befristete) Genehmigung, die 50 € kostet.

Details findet man hier: https://www.ecologie.gouv.fr/en/foreign-aircraft

Unterlagen für den Antrag hat die französische Luftfahrtbehörde hier veröffentlicht: https://www.ecologie.gouv.fr/sites/default/files/LP6-2.doc
https://www.ecologie.gouv.fr/paiement-des-redevances-dsac