Verkompliziert wird die Angelegenheit dadurch, dass teilweise die in Vereinsregie betriebenen, mit einem geeigneten Treibstoff gefüllten Flugfeldtankstellen verschwinden müssen, wenn der Flugplatzbetreiber Verträge abgeschlossen hat, die eine Exklusivität zugunsten eines anderen Treibstoffs vereinbaren. Damit müssen Flugzeugeigner nicht nur auf einen eventuellen Preisvorteil verzichten, sondern es stellt sich auch die Frage, womit sie ihre modernen, mit ROTAX-Motoren ausgerüsteten Flugzeuge betreiben sollen.
Die Bundeskommission Motorflug hat Kontakt zum österreichischen Hersteller ROTAX aufgenommen und die Frage, die viele unserer Mitglieder bewegt, dort vorgetragen.
Der Hersteller hat daraufhin eine Service Instruction (SI) zur Verfügung gestellt, die umfänglich über die zugelassenen Kraftstoffe Auskunft erteilt. Die SI hat den Redaktionsstand September 2023 und weist in Kapitel 5 detailliert und aufgeschlüsselt nach Motoren die verwendbaren Kraftstoffe aus. UL91 ist selbstverständlich auch darunter. Gleichrangig mit der Verwendbarkeit von Kraftstoffen sind auch die "dringenden Empfehlungen" für die Schmierstoffe zu beachten, denen sich Kapitel 3 derselben SI widmet.
Die Service Instructions "Selection of suitable operating fluids for ROTAX® Engine Type 916 i (Series), 915 i (Series), 912 i (Series), 912 and 914 (Series)“ können DAeC-Mitglieder im Bereich Motorflug unter "Dauerhinweise und laufende Meldungen" herunterladen.