Flugsicherungsfrequenz regelwidrig genutzt

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) weist darauf hin, dass Segelflieger im Mai, Juni und Juli 2023 unerlaubterweise die Frequenz 118,650 MHz genutzt haben. Sie hielten sich im Bereich Erzgebirge auf. Genannte Frequenz darf ausschließlich für die Kommunikation mit der tschechischen Flugsicherung verwendet werden, da sie von der Tschechischen Republik für den Anflug auf Karlovy Vary Airport gebraucht wird.

In einem Fall wurden die Piloten mehrfach durch die tschechische Flugsicherung informiert, dass die Frequenz nicht genutzt werden darf. Das Personal forderte wiederholt auf, die Frequenz nicht mehr zu nutzen. Aus den Audiomitschnitten der Flugsicherung geht hervor, dass die Piloten zumindest im späteren Verlauf des Vorfalls in der Lage waren, den Lotsen zu hören aber anscheinend nicht realisierten, dass sie gemeint sind. Die Flugsicherung musste den anfliegenden Flugverkehr davor warnen, dass auf dieser Frequenz für sie nicht relevanter Funkverkehr stattfindet.

Für den kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Luftfahrthandbuch AIP VFR, GEN 1-16 und 1-17 (siehe auch NfL 1-1935-20) Sprechfunkkanäle bekannt gemacht. Bei betreffendem Funkverkehr handelte es teilweise aber nicht um betriebliche Meldungen.

Hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Versehen handelt bzw. technische Störungen an den Funkgeräten vorlagen. Im Sinne der Sicherheit aller Teilnehmer am Luftverkehr und der Vermeidung von rechtlichen Konsequenzen wird eindringlich appelliert, bei der Nutzung von Funkfrequenzen höchste Sorgfalt walten zu lassen und sich im Vorfeld zu informieren, welche Funkfrequenzen genutzt werden dürfen.

Bei Fragen und Hinweisen steht das Frequenzmanagement des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung unter 06103 / 8043-320 oder per E-Mail FREQUM(at)baf.bund.de zur Verfügung.