Regelwerke verschiedenster Sicherheitsanforderungen
Wer sich damit beschäftigt, muss sich zuerst durch die Regelwerke verschiedenster Sicherheitsanforderungen wühlen.
- Bei Sicherheitsgefährdungen sind die Entwicklungen und Nachweise von Geräten und Systemen nach den Maßgaben Funktionaler Sicherheit durchzuführen. Die gesetzlichen Regelungen sind u.a. § 823 BGB und § 1 ProdHaftG. Das aktuelle Produkthaftungsgesetz ist die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie 85/374/EWG
- Spezielle Normen gibt es für Fahrzeuge, Bahn, Flugzeuge, Atomkraftwerke usw.
- Die EASA erklärt in SC-22.2014-01: "…a safety assesment CS 2x.1309 is not required for sailplanes and powered sailplanes…with good engineering judgement all critical items should be adressed o reduce the risk…"
Zulassung nach ED 79 (sehr vereinfacht)
- Welche Funktion /Fehlfunktion kann welche Gefährdung auslösen?
- Zuordnung von Gefährdungsklassen
- Je höher die Gefährdung, umso höher der Entwicklungs- und Zulassungsaufwand
- Welche Baugruppen / Geräte sind beteiligt?
- Zuordnung der Sicherheitsklassen zu den Baugruppen / Geräten
- Allen Entwicklungs- und Zulassungsaktivitäten sind immer auch Validierungsaktivitäten zugeordnet
Ergebnis: Große, komplexe Systeme können durch systematische Vorgehensweise sehr sicher entwickelt werden.