Antidoping: medizinische Ausnahmegenehmigungen

Die Antidopingbeauftragte Dr. Hiltrud Garthe fasste während der AERO zusammen, was national und international aktive Athleten und Athletinnen beachten müssen, wenn sie eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für Medikamente, die auf der Verbotsliste der WADA/NADA stehen, erlangen wollen.

Keine Änderungen für internationale und höhere nationale Kaderathleten

Für internationale Kaderathleten verändert sich die Verfahrensweise nicht. Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung beim Weltverband FAI, indem sie ein standardisiertes Formular ausfüllen und aussagekräftige medizinische Unterlagen beilegen, die beweisen, dass die verbotene Substanz alternativlos (keine erlaubt Alternative möglich) medizinisch notwendig ist.

Auch für die höheren Kader und Mitglieder der Nationalmannschaft gibt es keine neue Vorgehensweise. Die Spitzensportler und Spitzensportlerinnen füllen ein Formular des Deutschen Aero Clubs aus, und belegen wie im oben geschilderten Fall, dass es keine medizinische Alternative für die betreffende Substanz gibt.

Retro-TUE für niedere Kader und Luftsporttreibende ohne Kaderzugehörigkeit

Niedere Kader sowie Luftsporttreibende ohne Kaderzugehörigkeit müssen nach der neuesten Regelung zunächst keine Schritte unternehmen. Sobald eine Dopingprobe durchgeführt wurde, können sie eine sogenannte Retro-TUE beim DAeC beantragen.

„Betroffene sollten mich möglichst rasch nach Verordnung des Medikaments beziehungsweise der Behandlungsmethode kontaktieren. Dann führe ich gerne eine telefonische individuelle medizinische Beratung unter Antidopingesichtspunkten durch“, so Garthe.

E-Mail-Kontakt: antidoping(at)daec.de