Sicherheit

Transponder (Mode S) in Luftfahrzeugen

Alle Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Flugmodelle und Luftsportgeräte) müssen mit einem Transponder ausgerüstet sein, wenn sie die folgenden Lufträume nutzen wollen:

  1. Lufträume der Klasse C sowie D (nicht Kontrollzone)
  2. Lufträume mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder Mandatory Zone – TMZ)
  3. im kontrollierten Luftraum bei Nacht
  4. motorgetriebene Luftfahrzeuge, ausgenommen in der Betriebsart Segelflug, oberhalb 5.000 Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3.500 Fuß über Grund wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist

Notsender / Emergency Locator Transmitter

Notsender werden auch ELT (Emergency Locator Transmitter) und in immer größerem Umfang auch in der Allgemeinen Luftfahrt eingesetzt. Viele Piloten und Halter von Luftfahrzeugen sehen darin eine sinnvolle Ergänzung der Sicherheitsausrüstung, die vor allem der eigenen Sicherheit dient. Luftfahrer, die schon einmal mit dem Flugzeug im Ausland waren, mussten sich mit dem Umgang mit Notsendern beschäftigen, da diese in manchen Ländern zwingend Pflicht sind.

Diese Geräte mit 406MHz arbeiten mit einer erheblich höheren Genauigkeit in der Positionsbestimmung gegenüber den früheren Geräten und sind teilweise mit dem GPS kombiniert.

  • Möglichkeit der weltweiten Nutzung. Der Einsatz ist unabhängig von der geographischen Lage der Bodenstationen des COSPAS-SARSAT-Satelliten-Systems einsetzbar.
  • höhere Genauigkeit bei der Ortung durch eine sehr hohe Frequenzstabilität. Diese wird durch den Einsatz modernster Sendetechnik erreicht.
  • kürzere Reaktionszeiten
  • zukunftssicher
  • Das codierte Signal gibt den Such- und Rettungskräften sowohl im In- als auch Ausland die Möglichkeit, aus einer Datenbank genaue Daten zur Art des Luftfahrzeuges und des Halters zu erhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass das Gerät in der Datenbank registriert ist.
  • Die Sendeleistung der 406 MHz ELT ist mit 5W deutlich höher als die der 121,5 MHz Notsender, die Störanfälligkeit ist geringer.
  • Die meisten 406er ELT strahlen bei der Auslösung auch auf der Frequenz 121,5 MHz. Damit ist die Ortung auch mit den herkömmlichen Peilsystemen möglich.

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

Hauptauftrag der EASA ist nach der „Verordnung (EG) Nr. 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates  zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ die Gewährleistung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Bereich der Zivilluftfahrt. Insbesondere wird sie den Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Ausarbeitung gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Erzeugnissen, Ersatzteilen und Luftfahrtgerät, sowie für die Zulassung von Organisationen und Personen, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung dieser Erzeugnisse tätig sind, unterstützen und über die Musterzulassung von Luftfahrterzeugnissen entscheiden.

Mit Wirkung vom 28.9.2003 hat die EASA ihren Betrieb aufgenommen. Mit Wirkung vom 8. April 2008 wurden die Kompetenzen der EASA auch auf Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb erweitert. Der europäische Rat hat entschieden, dass der Sitz der Agentur Köln ist.

Was heißt EASA?

Europäische Agentur für Flugsicherheit oder European Aviation Safety Agency. Der Sitz der Agentur ist Köln. Internet: http://easa.europa.eu

Wofür ist die EASA zuständig?

  • Die EASA ist zuständig für die Musterzulassung von Ballonen, Flugzeugen, Hubschraubern, Luftschiffen und Segelflugzeugen inkl. Reisemotorsegelern. Mit einigen nationalen Luftfahrtbehörden (z.B. auch dem LBA) hat die EASA Verträge abgeschlossen, um diese mit der Musterprüfung beauftragen zu können. Die endgültigen Musterzulassungen oder -änderungen werden jedoch von der EASA ausgesprochen. Sie sind dann sofort in allen EU-Staaten gültig.
  • Die EASA ist zuständig für die Anerkennung und Überwachung von Entwicklungsbetrieben.
  • Die EASA überwacht die Einhaltung der EU-Vorschriften durch die Mitgliedsstaaten in den Bereichen Instandhaltung, Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb.
  • Die EASA betreut die von der EU-Kommission verabschiedeten Vorschriften und wirkt bei deren Änderung mit.
  • Die EASA anerkennt und überwacht Instandhaltungsbetriebe und Fluggesellschaften in Drittstaaten.
  • Die EASA ist auch für die Sicherheit an Flughäfen und für die Flugsicherung zuständig.

Seite Beschreibung
VO (EU) 2018/1139

Basic Regulation - Grundlagen der Arbeit der EASA
- deutsche Fassung (Eur-Lex)
- Konsolidierte Fassung (EasyAccess / engl.)

VO (EU) 748/2012

Herstellung und Zulassung von Luftfahrtgerät (Teil-21)
- deutsche Fassung (Eur-Lex)
- konsolidierte Fassung mit AMC (EasyAccess - engl)
- AMC Teil-21
- CS - Bau- und Zulassungsvorschriften

VO (EU) 1321/2014

-Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit / Instandhaltung (Teile-145, -66, -147, -M, -ML, CAMO, CAO)
- deutsche Fassung (Eur-Lex)
- konsolidierte Fassung mit AMC (EasyAccess - engl)
- AMC zu den Anhängen
 

Easy Access Zusammenfassung der Vorschriften mit AMC/GM (nur in englischer Sprache)
   
AD / EAD /SIB Lufttüchtigkeitsanweisungen und -mitteilungen
TDCS Kennblätter von EASA-Luftfahrzeugen
Certification
Memoranda
Spezielle Hinweise der EASA für die Zulassung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät
Produktliste Übersicht der Produkte, die der Regulierung der EASA unterliegen

Weiterführende Links