Eine Körperbehinderung bedeutet nicht unbedingt das Aus für jede fliegerische Betätigung: Es gibt Pilotinnen und Piloten mit unterschiedlichen Behinderungen, die Segel-, Ultraleicht- und Motorflugzeuge ebenso sicher steuern wie Nichtbehinderte. Auch das Gleitschirm- und Drachenfliegen, ja sogar das Fallschirmspringen oder Indoor Skydiving haben Menschen mit Behinderung, zum Beispiel Rollstuhlfahrer, für sich entdeckt! Ganz eigene Möglichkeiten bietet natürlich der Modellflug.
Die Herausforderung: Fehlende Körperfunktionen müssen durch Umbauten und Zusatzeinrichtungen im Flugzeug und durch geeignete Betriebsverfahren kompensiert werden. Für manche Behinderungsarten und bestimmte Flugzeugmuster gibt es bereits Lösungen, für andere können sicherlich noch Lösungen entwickelt werden.
Außerdem: Jeder Flieger (auch Piloten von Ultraleichtflugzeugen, auch Fallschirmspringer; nicht Drachen- und Gleitschirmflieger und Piloten von Leichten Luftsportgeräten, also der „120-kg-Klasse“) braucht in Deutschland wie auch in anderen Ländern ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis. Die Lizenzierung von Privatpiloten ist durch Verordnungen der EU-Kommission geregelt (mit Ausnahmen, s.u.), die fliegerärztlichen Tauglichkeitskriterien sind darin enthalten. Die Möglichkeit, gewisse körperliche Handicaps durch Zusatzeinrichtungen am Flugzeug zu kompensieren, ist in den Richtlinien manifestiert. Wenn die sichere Führung eines Flugzeugs trotz der Behinderung durch geeignete Auflagen, Betriebsverfahren und technische Maßnahmen gewährleistet werden kann, bestehen gute Aussichten auf Erfolg bei der Bewerbung um ein Tauglichkeitszeugnis.
Für Luftsportgeräteführer, also UL-Piloten, Gleitschirm- und Drachenflieger gelten nationale Vorschriften.
Betroffene Piloten und Interessenten gründeten 1993 die "Interessengemeinschaft Luftsport treibender Behinderter", besser bekannt als DIE ROLLI FLIEGER. DAeC und DIE ROLLI FLIEGER haben eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Insbesondere wollen die Partner:
Und: Für behinderungsgerechte Umrüstungen von Vereinsflugzeugen kann der DAeC einen Zuschuss gewähren.
In diesem Sinne bitten DAeC und DIE ROLLI FLIEGER Einzelpersonen, Vereine, Fliegerärzte, Behördenvertreter …, die bereits eigene Erfahrungen zu diesem Themenbereich gesammelt haben oder sonstige interessante Informationen besitzen, um Kontaktaufnahme! Detailliertere Informationen zu technische Möglichkeiten, zum Erwerb des Flieger-ärztlichen Tauglichkeitszeugnisses und mehr gibt es hier: www.rolliflieger.de
Grundsätzlich ist das Mitmachen z.B. in einem Verein schon vor dem Start der Bemühungen um die eigene Lizenz ratsam: So kann man einschätzen, ob die angepeilte Sportart (Motorflug, Motorsegeln, Segel- oder UL-Fliegen, Drachenfliegen ...) realisierbar erscheint und die eigenen Erwartungen erfüllt, ob nach Überwindung aller Hürden die Betätigung in dieser Sportart wirklich befriedigend sein wird, und wo man das geeignete Umfeld (Verein, Flugplatzgemeinschaft, Haltergemeinschaft ...) findet. Auch ein „Schnupperfliegen“ in einem Verein oder einer Flugschule hilft bei der Entscheidung.
Es gibt Luftsportvereine, Segel-, UL-, Gleitschirm- und Drachenflugschulen, die Fluggerät bereithalten, welches ohne Gebrauch der Füße gesteuert werden kann. Und es muss aber auch festgestellt werden: In vielen Fällen wird der Erwerb einer Lizenz nicht möglich sein. Flugbegeisterten Menschen, die davon betroffen sind, sei gesagt:
Auch ohne Pilotenlizenz kann man in einem Flugsportverein Möglichkeiten für aktive Beteiligung und große Befriedigung finden ob behindert oder nicht behindert. So war der Copilot (Navigator) eines Teams, das im Rallyefliegen zweimal Deutscher Meister und zweimal Vizemeister, Deutschlandflugsieger sowie Vizeweltmeister war, durch Polio vom Brustkorb abwärts gelähmt.
DIE ROLLIFLIEGER: info(at)rolliflieger.de