Klimaschutz beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Begrenzung oder Reduzierung des durch den Menschen verursachten Anteils an der globalen Erwärmung. Im Wesentlichen geht es dabei um die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen CO2, Methan und Lachgas. Ziel ist es, besonders den CO2-Fußabdruck so weit wie möglich zu vermindern.
In Europa und in Deutschland gibt es dafür gesetzliche Vorgaben (Klimaschutzgesetze), die z.B. für Deutschland für das Jahr 2030 eine Reduzierung gegenüber 1990 um 65 Prozent fordern. Der Luftsport kann sich in verschiedenen Facetten dieser Aufgabe stellen (siehe DAeC-Nachhaltigkeit – Leitfaden für Vereine. PDF demnächst im Downloadbereich verfügbar).
Leider gibt es keine bundesweite, flächendeckende Planung und auch keine speziellen Förderprogramme für die Transformation im Luftsport. Da ist der Luftsport - wie anderen Sportarten – derzeit auf sich alleine gestellt. Die Vereine können jedoch die allgemein zugänglichen Förderprogramme, aber auch regionale, lokale oder spezielle Sportförderprogramme (soweit vorhanden) nutzen, um die Vereinskasse bei der Umsetzung der Ziele finanziell zu entlasten.
Da neben dem Luftsport zahlreiche Akteure berechtigterweise an der Zielerreichung arbeiten (Aufbau Windkraft, Aufbau Photovoltaik, neue Stromtrassen) ist insbesondere Achtsamkeit und enge Verfolgung des Geschehens auf lokaler und regionaler Ebene notwendig, um Einschränkungen für den Luftsport zu vermeiden. Hier ist oft ein Miteinander im frühen Planungsstadium der Anlagen von entscheidender Bedeutung (Mehr dazu in Kürze im Abschnitt Windkraft und Photovoltaik mit Luftsport, Veröffentlichung demnächst). Für Fragen zu den oben genannten Themen steht der Bundesausschuss Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gerne zur Verfügung.