Für nicht gewerblich eingesetzte Luftfahrzeuge, die dem Teil-ML unterliegen (einschließlich Luftfahrzeuge in nicht gewerblichen Flugschulen) gelten jetzt im Wesentlichen folgende Regeln:
Die…
Flugschule übernimmt Verantwortung: Diese Regelung lässt eine ganze Menge Frei- und Gestaltungsraum für das individuelle AMP. Das Minimum der Abweichungen wird durch die Forderungen des…
Die nicht-gewerblichen ATO des Deutschen Aero Club fallen somit unter den Punkt ML.A.201 f). Demnach kann der entsprechende Verein einen Vertrag mit einer CAMO oder CAO abschließen – muss er aber…
e) Für Luftfahrzeuge, die von gewerblichen zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO) und gewerblichen erklärten Ausbildungsorganisationen (DTO) nach Artikel 10a der Verordnung (EU)…