Ganzjährig sind ohnehin die luftfahrtrevelanten Vogelschutzgebiete (ABA = aircraft relevant bird areas) zu beachten. Diese Gebiete sind seit 2007 in den ICAO Luftfahrerkarten ausgewiesen (grüner Rand, grün gepunktet) als Gebiete „mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie mit besonders störsensiblen (Großvogel-) Arten“. Insgesamt gibt es derzeit 208 derartige Gebiete. Es sind (glücklicherweise) keine Flugverbotszonen oder eigenständige Lufträume, sondern spezielle Schutz- und Risikowarn-Gebiete.
Zur Sicherheit der Vögel, zur Sicherheit der Piloten*innen und zur Vermeidung von Vogelschlag-Unfällen bitte dringend beachten:
Infos über den aktuellen Vogelzug findet man unter: www.ornitho.de.
Nähere Infos zu ABAs: www.daec.de, www.aba.bfn.de und Doku: Luftsport und Naturschutz, DAeC, BfN, September 2021)