Sicherheitsrelevante Ereignisse melden
Viele Piloten kennen solche Situationen: jemand ist ihnen am Boden oder in der Luft zu nahe gekommen, sie haben einen Handlochdeckel geöffnet und eine überraschende Entdeckung gemacht, oder ihr Motor hat Zicken gemacht, die aber am Boden schnell lokalisiert werden konnten. Mancher hat auch schon erlebt, dass etwas gerade nochmal gut gegangen ist.
Alle sind sicherheitsrelevante Ereignisse, die den deutschen Luftfahrtbehörden über das ECCAIRS2 Meldeportal (nach Anhang V der DVO (EU) 2015/1018), bzw. bei UL-Piloten den beauftragten Verbänden (Deutscher Aero Club - DAeC, Deutscher Ultraleichtflugverband - DULV, Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband - DHV oder Deutscher Fallschirmsportverband - DFV nach Luftverkehrsordnung §9 ) als Störung gemeldet werden müssen. Technische Störungen von deutschen Luftfahrzeugen werden vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) bearbeitet.
Rotax-Störungen: DAeC und BWLV führten Umfrage durch
Im Herbst hatten der Baden-Württembergische Luftfahrtverband (BWLV) und der DAeC eine Internet-Umfrage zum Thema Rotax-Störungen durchgeführt. Beim Abgleich der Störungsdaten mit dem Luftfahrt Bundesamt zeigte sich, dass lediglich etwa ein Viertel der Störungen auch tatsächlich beim LBA gemeldet worden waren.
Warum ist das so?
Drei mögliche Gründe:
- Die Meldenden befürchten eine strafrechtliche oder ordnungswidrige Verfolgung.
- Das europäische Meldeportal ECCAIRS2 war nicht auf die General Aviation (GA) ausgerichtet und die Dateneingabe war nicht einfach.
- Die Community weiß es einfach nicht (mehr), weil das Thema nicht wiederkehrend geschult wird.
Diese Gründe konnten und können aus folgenden Gründen ausgeräumt werden:
- Eine Weitergabe der persönlichen Daten ist gemäß der zugehörigen EU-Verordnung nahezu ausgeschlossen. Die am Ende des Vorgangs erbetenen Personendaten dienen ausschließlich einer möglichen Nachfrage seitens des LBA, bzw. der Verbände. Die Personendaten werden nicht an andere Behörden herausgegeben, auch nicht an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). Eine offene Fehlerkultur (Just Culture) muss gelebt werden – insbesondere, weil gewährleistet ist, dass sensible Daten nicht weitergegeben werden.
- In Zusammenarbeit mit dem Bundessausschuss Technik des Deutschen Aero Clubs hat das zuständige Referat B6 des LBA die Eingabemaske im Meldeportal an die Bedürfnisse der GA angepasst, so dass einer einfachen Meldung jetzt nichts mehr im Wege steht.
- Der Schulung dient dieser Artikel.
Was ist der Zweck einer solchen Störungsmeldung?
Die Meldungen werden durch das LBA bzw. die EASA und die beauftragten Verbände zusammengefasst und statistisch ausgewertet. Dies ermöglicht es, frühzeitig unsichere Zustände und Handlungsweisen zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Weniger Unsicherheiten führen letztlich zu weniger Ereignissen und Unfällen.
Zugrunde liegt das sogenannte Käsescheibenmodell. Dieses besagt, dass jeder Fehler einem Loch im Käse entspricht. Je weniger und kleiner diese Löcher sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler tatsächlich passieren und zu Unfällen führen.
Durch bessere Kommunikation, klare Organisation, konsequentes Training und moderne Technikausrüstung wird die Sicherheit deutlich verbessert – oder anders gesagt: Der Käse wird dichter!
Ziel ist es also, durch Empfehlungen an die Community mögliche Löcher im Käsescheibenmodell zu schließen und so unsichere Handlungen zu minimieren und dadurch Schwere Störungen und Unfälle zu verringern.
Was muss alles gemeldet werden?
Unkontrollierbare Fluglagen, Notlandungen außerhalb eines Flugplatzes, Leistungsverlust des Antriebs, Ausfall von Systemen, Abkommen von der Start-/Landebahn, Beinahezusammenstöße, Behinderungen durch Drohnen, Laser oder Vogelschlag, Schäden an der Luftfahrzeugstruktur, Gefährdungen durch Interaktionen mit der Flugsicherung, Luftraumverletzungen, etc.
►Hinweis: ein Unfall muss neben der obligatorischen sofortigen Meldung an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) auch an ECCAIRS2 gemeldet werden
Kurzum: Piloten müssen grundsätzlich alles melden, woraus sie einen Lerneffekt ziehen können und was anderen Piloten helfen kann.
Wer muss melden?
Alle Personen, die am Flugbetrieb und an der Wartung beteiligt sind, also Piloten, Techniker, Betriebsleiter, usw.
Wann muss gemeldet werden?
Spätestens binnen 72 Stunden nach dem Ereignis!
Weitere Infos rund um die Störungsmeldungen:
- LBA-Merkblatt „Meldung von Ereignissen durch Piloten und Pilotinnen sowie anderen Personen“
- LBA - Ereignismeldungen - Merkblatt GA
- Safety Letter der AOPA – Meldung von Ereignissen im Luftverkehr
- EU-Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (376/2014)
- EU-Verordnung zur Festlegung einer Liste zur Einstufung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (2015/1018)
- Luftverkehrsordnung §9
