Von Luftrecht bis Gefahrenabwehr: Lehrgang BFL und SFL

Welche Kenntnisse muss ein Beauftragter (BFL) oder ein Sacharbeiter für Luftaufsicht (SFL) mitbringen? Diese Frage beantworteten Mike Morr und Andreas Bucher (Referat für Luftraum, Flugsicherheit und Flugbetrieb im Deutschen Aero Club) Ende Januar in einem Ausbildungslehrgang in den Schulungsräumen der Luftsportgruppe Breitscheid-Haiger. Insgesamt 14 Personen nahmen am Seminar teil und legten am Ende die Prüfung erfolgreich ab.

Das Dezernat Verkehr im Regierungspräsidium Kassel hatte den Lehrgang offiziell genehmigt. Die meisten Teilnehmer kamen aus Breitscheid, um dort auch weiterhin die reibungslose Durchführung des Flugbetriebes zu garantieren. Ein besonderer Dank ergeht an dieser Stelle an Robert Deppe, der die Organisation und Durchführung der Fortbildung im Namen der Luftsportgruppe Breitscheid-Haiger unterstützte.

Hier eine Übersicht zu den Inhalten des Lehrgangs:

Theoretischer Teil
(notwendig für jeden, der von der Behörde zum BFL/SFL bestellt wird)

  • Verwaltungsstruktur in Deutschland
  • Luftrecht International/National
  • Luftraum
  • Flugplätze
  • SERA u. LuftVO Luftfahrtpersonal
  • Richtlinie „Ramp Check“ SAFA Richtlinie u. Datenbank
  • Überwachung von Flugplätzen
  • Gefahrenabwehr
  • Dienstanweisung Luftaufsicht
  • Richtlinien Flugplätze
  • Versicherungen
  • Fluglärm

Fallbeispiele / praktischer Teil des SFL/BFL-Lehrgangs

  • „Überprüfung Luftfahrzeug und Personal“
  • „Überprüfung Verkehrslandeplatz und Flughafen“

Der DAeC wird zukünftig weitere Schulungen und Auffrischungsschulungen in der Bundesgeschäftsstelle Braunschweig durchführen. Nähere Infos zu weiteren Terminen: https://www.daec.de/oeffentlichkeitsarbeit/termine/

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne unser Referat für Luftraum, Flugsicherheit und Flugbetrieb per E-Mail:

M.Morr(at)daec.de oder A.Bucher(at)daec.de