Die Task Force „Rotax“ im DAeC arbeitet intensiv mit dem LBA-Referat B6 (Ereignismeldungen) beim Thema "Probleme im Umfeld der Rotax-Motoren" zusammen. Sie möchte allen Betroffenen dabei helfen, die Ursachen des Leistungsverlusts der Rotax-Motoren möglichst kurzfristig zu identifizieren, um Abhilfemaßnahmen erarbeiten zu können.
Folgende Aktionen führt die Task Force bereits durch:
- Eine erste anonyme Umfrage im Kreis des BWLV hat ergeben, dass nur ca. 50 % der Vorfälle auch über das Aviation Reporting Portal an Deutschland - und damit an das LBA - gemeldet werden.
- Eine weitere Umfrage, die sich an die Vereine/Halter im DAeC richtet, ist seit dem 02.08.2024 im Umlauf.
- Des Weiteren beabsichtigt der DAeC, an die Hersteller herauszutreten und diese zur Kooperation aufzurufen.
Wir bitten alle Betroffenen, sich an Umfrage zu beteiligen! Nur gemeinsam können wir die vorhandenen Probleme lösen und Abhilfemaßnahmen erarbeiten.
Hinweise zur Umfrage
Die Umfrage des BWLV wurde um einige Fragen erweitert und soll hauptsächlich den Zeitraum 2023/2024 abdecken.
Die Umfrage wurde an alle Vereinsvorstände und die Technischen Leiter der Vereine adressiert. Ebenso sollen die Halter von UL-Luftfahrzeugen eingebunden werden.
Bitte sprechen Sie sich im Verein bzw. in der Haltergemeinschaft ab, um Doppelmeldungen zu vermeiden. Ggf. leiten Sie die Information bitte weiter an private Halter, die Luftfahrzeuge mit Rotax-Motoren an ihrem Flugplatz betreiben.
Bitte bearbeiten Sie die Umfrage auch dann, wenn Sie von Rotax-Problemen nicht betroffen sind. In diesem Fall müssen Sie nur zwei Fragen beantworten. Dadurch erfahren wir, wie viele Halter sich an der Umfrage beteiligt haben.
Sie können diese Umfrage anonym beenden. Es wäre aber sehr hilfreich, wenn Sie eine E-Mail-Adresse für Rückfragen angeben würden. Diese eMail-Adresse verbleibt beim DAeC und wird nicht an Behörden weitergegeben.
Ereignismeldungen
Die Umfrage des BWLV hat u. a. ergeben, dass nur ca. die Hälfte der Vorfälle über das Aviation Reporting Portal an Deutschland gemeldet werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass alle, die an der Luftfahrt teilhaben, gesetzlich verpflichtet sind, sicherheitsrelevante Störungen zu melden. Für den Bereich der EASA/LBA-zugelassenen Luftfahrzeuge steht dafür das Aviation Reporting Portal der EASA zur Verfügung.
Auch die Halter von UL-Luftfahrzeugen sind gemäß §7 LuftVO zur Meldung von sicherheitsrelevanten Störungen verpflichtet. Die Beauftragten-Verbände DAeC/LSGB und DULV haben ebenfalls entsprechende Meldemöglichkeiten eingerichtet.
Für EASA/LBA zugelassene Luftfahrzeuge: https://aviationreporting.eu
Für UL-Luftfahrzeuge: https://fm.dulv.de/fmi/webd/PASIF // https://lsgb.daec.de/media/files/2023/Luftsportgeraete_Buero/Antraege/Unfallmeldung2023.pdf
Über das Aviation Reporting Portal ist es möglich, Meldungen auch anonym abzugeben. Die Kollegen vom Referat B6 des LBA versichern, dass die Melder und die in der Meldung genannten Personen bei Ereignismeldungen einem besonderen Schutz (der sogenannten Redlichkeitskultur/Just Culture) unterliegen und die Meldungen nicht zur Strafverfolgung genutzt oder weitergegeben werden dürfen.
Eine Anleitung für das Reporting hat das LBA mit einem Rundschreiben RS-B33-2020-01 herausgegeben: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B33_Ereignismeldungen/Rundschreiben/26_RS_B33_2020_01.pdf