Die Bundeswehr hat mitgeteilt, dass die vor ca. 15 Jahren ausgesetzten militärischen Tieffluggebiete (LFA 250), mit 250ft GND minimaler Flughöhe für militärische Tiefflüge am Tag, seit dem 27.11.2025 wieder genutzt werden können. Die Reaktivierung dieser Gebiete stellt bei Weitem nicht den Paradigmenwechsel dar, als der sie teils aufgefasst wird. Tiefflüge bis 500ft GND fanden auch bislang schon regelmäßig statt, ohne dabei an diese Gebiete gebunden zu sein. Es gilt jedoch einige Punkte zu beachten, die für die Flugdurchführung und besonders auch für Flugplatzhalter relevant sind.
NfL 2025-1-3686 v. 12.11.2025 (NfL I-90/02 wird aufgehoben) MilAIP Germany, in der jeweils gültigen Fassung.
Militärische Tiefflüge am Tag
- Militärische Tiefflüge sind VFR-Flüge von mil. Luftfahrzeugen unterhalb 1500ft GND. Für Hubschrauber und UAV gelten gesonderte Regelungen, diese fliegen auch außerhalb von LFA250 in niedrigsten Flughöhen.
Tiefflüge von Jets und Transportflugzeugen über Land haben auch bislang schon stattgefunden. Diese sind auf 500ft GND limitiert und werden auch weiterhin und weitaus öfter stattfinden, als Flüge in 250ft GND Höhe. Die jetzt wieder ausgebrachten Tieffluggebiete ermöglichen räumlich begrenzt auch Flughöhen bis minimal 250ft GND für strahlgetriebene Kampfflugzeuge über Land (über See generell niedriger). Die Flugdauer unterhalb 500ft GND beträgt maximal 120 Sekunden und ist auf zwei Anflüge pro Flug/Lfz begrenzt. Die Nutzung von LFA250 Gebieten erfolgt zumeist max. einmal wöchentlich. Häufigere Nutzungen, insb. bei Übungsvorhaben sind aber möglich.
Die Aktivierungszeiten sind grundsätzlich nur tagsüber von Montag bis Freitag von 8-17 Uhr Ortszeit, jedoch nicht länger als SS+30. Vom 01.05.-31.10. sind Ruhezeiten von 12:30-13:30 Uhr möglich.
Da abseits der LFA250 militärischer Tiefflug bis 500ft GND nicht an diese Gebiete gebunden ist, gilt die Empfehlung für zivilen VFR-Verkehr außerhalb von Flugplatzbereichen eine Reiseflughöhe von 1500ft GND, sofern möglich, nicht zu unterschreiten. Vorhandene Transponder sollten immer genutzt werden (SERA.13001). Damit ist eine Erfassung zivilen Flugverkehrs für den Einsatzführungsdienst der Luftwaffe und tlw. auch für die mil. Luftfahrzeugbesatzungen möglich.
Das Prinzip See & Avoid ist aufgrund der geflogenen Geschwindigkeiten nur schwer umsetzbar. Die Fluggeschwindigkeiten der Jets liegen je nach Auftrag bei Flügen über Land bei ca. 400 bis 575kts (IAS). Der Status von LFA250 Gebieten kann bei FIS erfragt werden.
- Flugplatzhalter können für den Nahbereich des Flugplatzes eine Tiefflugschutzzone beantragen. Diese können i.d.R. eine Ausdehnung vom 2NM Radius um den Flugplatz bis 1500ft GND haben. In diesem Bereich ist dann der Tiefflug am Tag mit strahlgetriebenen mil. Luftfahrzeugen untersagt. Bislang gelten diese Schutzzonen zwar auch für Transport- und Sonderflugzeuge der Bundeswehr, hier ist jedoch mit einer Änderung zu rechnen. Militärische Hubschrauber und UAV sind von den Schutzzonen nicht betroffen.
- Flugplätze, die über eine Tiefflugschutzzone verfügen, sind verpflichtet die Anzahl der Flugbewegungen am Flugplatz jährlich an das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) zu melden. Bei der Mehrzahl der vorhandenen Tiefflugschutzzonen ist das in den letzten Jahren von den Flugplatzhaltern unterlassen worden! Das kann zum Entfall der Schutzzonen für die Flugplätze führen,
- Nach Rücksprache mit der Bundeswehr, bleiben die derzeit etablierten Schutzzonen für das Jahr 2026 zunächst erhalten.
- Das LufABw wird die Flugplätze mit Tiefflugschutzzone in nächster Zeit anschreiben und um die Zusendung der Flugbewegungen für 2025 bitten. Die Bundeswehr bittet beim Ausfüllen des Formulars folgendes zu beachten: In der Spalte „GESAMT“ soll die Gesamtzahl der Flugbewegungen in dem jeweiligen Monat des betroffenen Jahres wiedergegeben werden, nicht die Summe der bereits aufgelisteten Bewegungen. Also kommen hier die Flüge außerhalb der Tiefflugbetriebszeiten hinzu, bzw. umgekehrt sollen in den übrigen Spalten nur Flüge gelistet werden, die in die Tiefflugbetriebszeiten, also montags bis freitags zu den in der NfL angegebenen Uhrzeiten, hineinfallen.
- Eine Liste mit derzeit etablierten Tiefflugschutzzonen aus der aktuellen MilAIP Deutschland ist dieser Info angefügt. Die Liste aus der zivilen VFR AIP (ENR 3-14) datiert vom 07 JUL 2016 und wird ggf. aktualisiert.
- Der DAeC unterstützt Flugplatzhalter gerne bei Beantragung und Erhalt von Tiefflugschutzzonen. Bei Rückfragen wendet euch gerne per Mail an luftraum(at)daec.de