Die bisherigen Gespräche mit den Beteiligten haben aus unserer Sicht noch nicht zu den notwendigen spürbaren Verbesserungen geführt.
Der DAeC möchte deshalb die auftretenden Probleme künftig zentral und strukturiert erfassen.
Jetzt an der Umfrage teilnehmen.
Was wollen wir erreichen?
Es geht ausdrücklich nicht darum, einzelne Verfahren zu übernehmen oder eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung anzubieten.
Wir möchten vielmehr aus den einzelnen Rückmeldungen ein belastbares Gesamtbild gewinnen:
Welche Probleme treten wiederholt auf? Wo entstehen besonders lange Bearbeitungszeiten? In welchen Verfahrensschritten kommt es zu Schwierigkeiten? Wo bleiben Rückmeldungen oder Entscheidungen aus? Und gibt es Fallgruppen, bei denen sich bestimmte Probleme systematisch wiederholen?
Die eingehenden Meldungen werden deshalb nach einheitlichen Kriterien erfasst und ausgewertet. Auf dieser Grundlage wollen wir strukturelle Problemstellungen gegenüber dem LBA und gegebenenfalls den zuständigen politischen Stellen ansprechen und auf konkrete Verbesserungen hinwirken.
Unser Ziel ist dabei nicht, dauerhaft möglichst viele Beschwerden zu sammeln. Im Gegenteil: Erfolgreich ist die Initiative dann, wenn aus vielen Einzelfällen wenige klar beschreibbare Problemfelder werden und diese nachhaltig gelöst werden können.
Sie sind selbst betroffen?
Dann können Sie uns Ihren Fall über das nachfolgende Formular melden.
Wir benötigen dafür ausschließlich Informationen zum Ablauf des Verfahrens, beispielsweise den Beginn des Verfahrens, das LBA-Aktenzeichen, die bisherige Bearbeitungsdauer, die letzte Reaktion des LBA und eine kurze Beschreibung des aufgetretenen Problems.
Bitte übermitteln Sie uns keine medizinischen Unterlagen, Befunde, Diagnosen, Angaben zu Medikamenten oder sonstigen Gesundheitsinformationen.
Für unsere Auswertung interessiert der Verfahrensablauf – nicht Ihre medizinische Vorgeschichte.
Was passiert mit meiner Meldung?
Die eingehenden Meldungen werden vom DAeC strukturiert ausgewertet und wiederkehrenden Problemstellungen zugeordnet. Hierzu können beispielsweise ungewöhnlich lange Bearbeitungszeiten, ausbleibende Rückmeldungen, wiederholte Nachforderungen, Kommunikations- oder Zuständigkeitsprobleme sowie rechtliche oder verfahrensbezogene Fragestellungen gehören.
Die Meldung über dieses Formular stellt keinen Antrag und keine Beschwerde gegenüber dem LBA dar und ersetzt auch keine gegenüber dem LBA einzuhaltenden Fristen oder Rechtsbehelfe.
Eine individuelle Bearbeitung oder Beantwortung der eingereichten Fälle durch den DAeC erfolgt grundsätzlich nicht. Sollten wir zur Einordnung eines Sachverhalts weitere Informationen benötigen, nehmen wir gegebenenfalls gezielt Kontakt mit Ihnen auf.
Mit Ihrer Zustimmung können wir einen konkreten Vorgang unter Angabe des LBA-Aktenzeichens gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt ansprechen, wenn dies für die Klärung des Problems oder zur Veranschaulichung einer wiederkehrenden Problemstellung sinnvoll ist.