Sie bildet die Stütze zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit in Luftsportvereinen. Zweitrangig generiert sich aus diesem Personenkreis das künftige „Freigabeberechtigte Personal CS- und ARS- L-Lizenz“. Diese Ausbildungsrichtlinie berücksichtigt die Anforderungen an die Ausbildung von technischem Personal nach VO (EU) 1321/2014, sodass eine gute Vorbereitung auf eine amtliche theoretische Prüfung erfolgt. Die Anforderungen und Nachweise für die praktischen Erfahrungen werden so ausgeführt, dass diese für eine L-Lizenz anerkannt werden können.
Die Inhalte der bisherigen technischen Ausbildung haben sich grundsätzlich bewährt und werden beibehalten. Der Ablauf und die Dauer der Ausbildung mussten jedoch den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Neu hinzugekommen ist hier der Elektroantrieb und der Turbinenantrieb. Der Einstieg in die Instandhaltung wird mit den Inspektionslehrgängen niederschwelliger. Weiterhin können nicht alle Vereine eine zweijährige Vorausbildung des Personals gewährleisten. Daher wird zunächst ein Grundlehrgang mit interner Prüfung angeboten, um einen Anwärterstatus zu erlangen. Dieser Status kann anschließend durch praktische Erfahrung gestrichen werden. Die praktische Erfahrung sollte grundsätzlich über den Vorgaben zur Erlangung einer CS-Lizenz liegen, diese jedoch keinesfalls unterschreiten. Viele Lehrgänge können künftig grundsätzlich stufenfrei und unabhängig gewählt werden. So soll noch bedarfsgerechter und spezieller ausgebildet werden.
Durch die Umstellung müssen die technischen Ausweise angepasst werden. Bis zum Gültigkeitsablauf bleiben jedoch bereits erteilte technische Ausweise und Berechtigungen in ihrem Umfang weiterhin gültig.
Die Technischen Ausweise werden bei der nächsten Verlängerung in die neuen Berechtigungen umgewandelt. Die Bedingungen für die Umwandlung richten sich nach der Anlage Umwandlung von technischen Berechtigungen.
Die Ausbildungs-Richtlinie wurde zum 01.01.2026 in Kraft gesetzt. Die Ausbildung kann aber in 2026 noch nach der alten Richtlinie erfolgen, um den Landesverbänden ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben.
Hier kommt ihr zur aktuellen Version.
Die Änderungen in der Rev. 1 der Richtlinie sind in dem Änderungsprotokoll genauer beschrieben.
Zur Richtlinie gibt es auch eine FAQ-Liste, welche die ein oder andere Frage zur Umstellung und Handhabung beantwortet.
