Was vielen Luftfahrzeughaltern nicht bewusst ist:
Ein solcher Feuerwehreinsatz kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig sein.
Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich insbesondere in den Feuerwehr-, Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Bundesländer sowie den darauf beruhenden kommunalen Satzungen. An Flugplätzen und Verkehrsflughäfen können zusätzlich besondere Regelungen für den Einsatz der Flugplatz- oder Flughafenfeuerwehr bestehen.
Je nach Bundesland, Einsatz und Rechtsgrundlage können dadurch Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen. Uns liegen Informationen über Forderungen vor, die teilweise bis in den Bereich von etwa 10.000 Euro reichen.
Übernimmt die Luftfahrtversicherung diese Kosten?
Das kann der Fall sein.
Nach uns vorliegenden Informationen übernehmen einzelne Versicherer bestimmte Feuerwehreinsatzkosten im Rahmen der Luftfahrzeug-Halter-Haftpflichtversicherung. Eine generelle Aussage ist jedoch nicht möglich. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrages und die Umstände des konkreten Einsatzes.
Wir empfehlen deshalb allen Vereinen und Luftfahrzeughaltern, ihren Versicherer ausdrücklich zu fragen:
„Sind öffentlich-rechtliche oder sonstige Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einer Notlandung, Sicherheitslandung oder Außenlandung – auch ohne eingetretenen Personen- oder Sachschaden – im Rahmen meiner Luftfahrzeug-Halter-Haftpflichtversicherung versichert?“
Dabei sollte auch geklärt werden, ob dies sowohl für kommunale Feuerwehren als auch für Flugplatz- und Flughafenfeuerwehren gilt und ob Deckungsgrenzen oder Selbstbehalte bestehen.
Helft uns, einen Überblick zu schaffen
Wir möchten die Erfahrungen mit den verschiedenen Luftfahrtversicherern zusammentragen.
Wenn ihr von eurem Versicherer eine Auskunft zur Übernahme solcher Feuerwehrkosten erhalten habt, könnt ihr uns diese gerne mitteilen. Besonders hilfreich sind Angaben dazu, welche Kosten versichert sind, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht und ob eine besondere Deckungsgrenze vorgesehen ist.
So können wir gemeinsam für mehr Transparenz sorgen und Luftfahrzeughalter auf ein Kostenrisiko aufmerksam machen, das häufig erst nach einem tatsächlichen Einsatz sichtbar wird.
