Limbach-Flugmotoren – ein Teilerfolg

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat nun endlich ein Formblatt mit Anleitung nach Teil-21.A.307, Owner Accepted Parts, auf seiner Website veröffentlicht, welches auf einem Vorschlag des Bundesausschuss Technik im DAeC basiert. Es ermöglicht den ca. 2.000 Haltern und Eigentümern von Limbach Flugmotoren, zukünftig Teile ohne Form 1 einzusetzen.

Der Bundesauschuss Technik (BAT) im DAeC hat in Zusammenarbeit mit dem LBA versucht, eine Möglichkeit für einen „Work-around“ mit CoC (Certificate of Conformity) nach EASA Teil-21, 21.A.307 (b) & (c), um weiterhin legal Motorenteile der Fa. Limbach ohne Form 1 einbauen zu dürfen, zu erarbeiten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem die Firma Limbach in einer Kundeninformation unlängst erklärt hatte, dass sie ab sofort keine EASA Form 1 mehr ausstellen dürfen. Die Ersatzteilversorgung ohne eine Freigabebescheinigung (EASA Form 1) sei aber nach wie vor gewährleistet. Leider nimmt das LBA zu den CoC eine eher restriktive Haltung ein, welche die Verwendung stark einschränkt. Der DAeC wird diesbezüglich auf das LBA nochmals zugehen und hat auch Kontakt zur EASA aufgenommen.

Das LBA hat auf seiner Website unter der Liste der Fachthemen folgende Dokumente veröffentlicht::

https://www.lba.de/DE/Technik/Fachthemen/Fachthemen_node.html

Siehe dort die unteren beiden Links:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/T/T2/T21/Veroeffentlichung_Teile_ohne_Form_1.pdf?__blob=publicationFile&v=4

und

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/T/T2/T21/Formblatt_Teile_ohne_Form_1.html?nn=2089896