Ziel der Verbände war es, die Musterzulassungen und Bewilligungen von Großmodellen über 25 kg gegenseitig anzuerkennen und so den grenzübergreifenden Einsatz dieser Modelle im jeweils anderen Land auch ohne zusätzliche Prüfung zu ermöglichen.
Als Hürden galt es hierbei, die unterschiedliche Gültigkeitsdauer der schweizerischen Bewilligung (2 Jahre) und der deutschen Jahresprüfungen (1 Jahr), sowie der unterschiedlichen Gewichtsgrenzen (25 kg in Deutschland und 30 kg in der Schweiz) zu überwinden. Zusammen mit dem Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) konnten für diese Probleme niederschwellige Lösungen gefunden werden, die auch beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Zustimmung stießen.
Die finalen Erklärungen – einerseits der Verbände DMFV und DAeC, andererseits des BAZL – wurden im Rahmen der Faszination Modellbau im Dreiländereck Bodensee von Repräsentanten der beiden deutschen Verbände und in Vertretung für das BAZL von Präsidiumsmitgliedern des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) unterzeichnet. Ab sofort haben somit schweizerische Musterprüfungen, deren Betriebsbewilligung nicht älter als ein Jahr ist, auch in Deutschland Gültigkeit. Für Modelle zwischen 25 und 30 kg, die in der Schweiz nicht der Zulassungspflicht unterliegen, aber auch in Deutschland eingesetzt werden sollen, kann beim BAZL eine geeignete Bewilligung beantragt werden.
Deutsche Zulassungen und Jahresprüfungen, die durch den DMFV oder den DAeC ausgestellt wurden, haben in der Schweiz im Sinne von Art. 32 VLK uneingeschränkt Gültigkeit.