Für virtuelle Versammlungen ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Wer bereits hybride oder virtuelle Versammlungen in die Satzung aufgenommen hat, benötigt keinen erneuten Beschluss.
Weitere Infos finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-de-digitale-mitgliederversammlung-931492