Die minimale Überflughöhe wurde für alle Streckenabschnitte auf 1000 Fuß über Grund festgelegt. Die Flugbeschränkungen in den Pyrenäen und Nordalpen sollten dringend berücksichtigt bzw. die festgelegten Gebiete komplett gemieden werden.
Die minimale Überflughöhe wurde für alle Streckenabschnitte auf 1000 Fuß über Grund festgelegt. Die Flugbeschränkungen in den Pyrenäen und Nordalpen sollten dringend berücksichtigt bzw. die festgelegten Gebiete komplett gemieden werden.