Einführung E-Antriebe: Exkurs aktuelle EU-Gesetzgebung

Ab 2035 dürfen in der EU keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden. Die geplante Minimierung des CO₂-Ausstoße hat Folgen für fast jeden Lebens- und Wirtschaftsbereich, auch für den Verkehrssektor zu dem die Fliegerei gehört. Dies ist der Auftakt zur Serie "Praxisbewährte elektrische Antriebssysteme". Karsten Schröder, Referent für Technik und Umelt im DAeC, berichtet.

Deutschland trägt schon heute mit der Förderung von E-Fahrzeugen zur CO₂-Minderung bei. Aber auch durch die Pflicht für Mineralölunternehmen, von Jahr zu Jahr mehr CO₂ einzusparen, indem sie eine Quote an emissionsarmen Kraftstoffen auf den Markt bringen. Auch das geplante 49-Euro-Ticket für den Nahverkehr soll unter anderem dem Klimaschutz dienen.

Der EU reichen solche und ähnliche Maßnahmen zur CO₂-Minderung des Verkehrs allerdings nicht aus. Am 14.2.2023 hat das EU-Parlament deshalb das Gesetz zur Verschärfung des CO₂-Flottenziels für neu zugelassene Pkw in zwei Stufen endgültig beschlossen.

Das Flottenziel der EU verpflichtet die Autohersteller dazu, den gesamten CO₂-Ausstoß aller von ihnen innerhalb eines Jahres verkauften Pkw, Schritt für Schritt zu senken.

  • Der CO₂-Ausstoß neu zugelassener Pkw in der EU soll bis 2035 auf null sinken
  • Der CO₂-Ausstoß am Auspuff wird als alleinige Messgröße genutzt – und nach aktuellem Stand der Technik lässt sich diese Vorgabe nur mit Elektroautos oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Wasserstoff einhalten. Dessen Erzeugung soll in den nächsten Jahren stark gefördert werden. Experten gehen allerdings davon aus, dass Wasserstoff vor allem in der Industrie eingesetzt werden dürfte. 

Das Thema über die Verwendung von E-Fuels hat gerade durch den Widerstand des Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eine Kehrtwende genommen. Er besteht darauf, dass es nach dem ab 2035 geplanten EU-Verbot für Neuzulassungen von Autos mit Verbrennungsmotoren eine Ausnahme für Fahrzeuge gibt, die mit E-Fuels betrieben werden. Es geht es um die Beantwortung der Frage, wie Verbrennungsmotoren nach 2035 zugelassen werden können, wenn sie nachweislich nur mit E-Fuels betankt werden?

Die eigentlich für die zweite März-Woche geplante, finale Abstimmung der EU über das Flottenziel wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit verschoben.

Soweit die aktuelle politische Situation zu einer Null-CO2 Zukunft im Straßenverkehr.

Man sollte sich aber auch darüber bewusst sein, dass eine ganzheitliche Null-CO2 Zukunft für jeden Lebens- und Wirtschaftsbereich, für den Verkehrssektor, egal ob Straßenverkehr oder Flugverkehr, nur dann erreicht werden kann, wenn der größte Teil der von uns benötigten Energie aus Strom besteht, der zu 100% aus regenerativen Quellen gewonnen wird.

Mit dem Start der mehrteiligen Artikelserie auf unserer Homepage und in den „Blauen Seiten“ des aerokuriers über das Thema „Praxisbewährte elektrische Antriebssysteme“, wollen wir die Null-CO2 Zukunft mit den schon heute im täglichen Einsatz bewährten elektrischen Antriebssystemen in der allgemeinen Luftfahrt und speziell in der Freizeitfliegerei beleuchten.