Der französische Segelflugverband (FFVP) verhandelt seit über einem Jahr mit dem Nationalpark Vanoise und setzt sich für den Erhalt der Fluggebiete ein. Das Ziel ist es, die Lage zu verbessern und den Transit zwischen Nord- und Süd der Alpen zu erleichtern.
Der Erfolg dieser Verhandlungen hängt auch von jedem einzelnen Piloten ab. Daher möchten wir noch einmal an euch appellieren die geltenden Vorschriften vollständig einzuhalten, auch um hohe Geldstrafen zu vermeiden!
Grundregel für Überflüge des Vanoise-Nationalparks, ist für Segelflugzeuge oberhalb von 1000 Metern Bodenhöhe zu fliegen, außer im Zeitraum vom 15. Mai bis 30. Oktober an folgenden Orten:
Sektoren P1 und P2.
Auszug aus dem aktuellen Dekret des Parc National de la Vanoise.
Artikel 2
Überflüge über den Boden in einer Höhe von weniger als 1.000 Metern mit Segelflugzeugen sind im Kernbereich des Vanoise-Nationalparks während des Zeitraums vom 15. Mai bis 30. Oktober an folgenden Standorten erlaubt, um Segelflugzeugen zu ermöglichen, die Landquerflüge durchführen oder an einem genehmigten Wettkampf teilnehmen, dessen Flugbahn aus Sicherheitsgründen eine Durchquerung des Kernbereichs erfordert:
- Sektor P1, bekannt als Aussois-Pass, liegt in den Gemeinden Aussois und Pralognan-la-Vanoise, wie durch Karte A, die diesem Dekret beigefügt ist, abgegrenzt ist;
- Sektor P2, bekannt als Grand Roc Noir, befindet sich in den Gemeinden Termignon, Lanslebourg-Mont-Cenis und Lanslevillard und ist durch Karte B mit diesem Dekret begrenzt. »