Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden aktualisiert

Der Bundesausschuss Technik hat die Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden (BFST) komplett überarbeitet. Dabei wurden die Forderungen entschlackt und einige wenige neue Anforderungen aufgenommen. Die nächste periodische Prüfung der Startwinden durch die jeweiligen Prüfer muss dann nach diesen neuen BFST durchgeführt werden.