Ausbildung Ballonfahrer (Balloon Pilot Licence - BPL)

Um den Pilotenschein für Ballonfahrer BPL (Balloon Pilot Licence) zu erwerben, muss man eine theoretische Prüfung bei einer Luftfahrtbehörde und eine praktische Prüfung absolvieren.

Die Theorieprüfung umfasst die Inhalte aller neun Fächer im Rahmen eines Multiple-Choice-Verfahrens. In jedem Fach müssen 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

Die praktische Prüfung muss spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgt sein.

Lernen kann man das Ballonfahren in Ausbildungsstätten von Verbänden und Vereinen. Adressen können in den DAeC-Landesverbänden erfragt werden.

Auch kommerzielle Luftfahrerschulen bieten Ausbildungen an.

  • Mindestalter für Lizenzerhalt: 16 Jahre
  • Flugtauglichkeitsuntersuchungen beim Augen- und Fliegerarzt
  • Kopie des Personalausweises
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Kraftfahrtbundesamt
  • Führungszeugnis

Die Ausbildung dauert – je nach Schulungsmöglichkeit – meistens zwischen 12 und 24 Monaten.

Theorie

  • Luftrecht
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Meteorologie
  • Grundlagen des Ballonfahrens
  • Betriebsverfahren
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone
  • Navigation und Kommunikation

Praxis

  • mindestens 16 Stunden Flugunterricht
  • 10 Aufrüstungen
  • 20 Starts und Landungen.
  • eine Alleinfahrt mit einer Mindestfahrzeit von 30 Minuten

  • Ausbildung im Verein/Verband: zwischen 2.000 und 4.000 Euro
  • Ausbildung an kommerziellen Schulen: zwischen 6.000 und 8.000 Euro