Diskussion Flugsport und Naturschutz gemeinsam gestalten

Der Deutsche Aero Club (DAeC), der Deutsche Hängegleiterverband (DHV), das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz (BMUV) sowie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) beraten aktuell, wie in Zukunft die Diskussion um Luftsport und Naturschutz gemeinsam gestaltet werden kann.

Erst kürzlich kamen zu diesem Zweck Vertreter der Organisationen zu einem Arbeitstreffen in Bonn zusammen. Mike Morr, Referent für Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb, sowie Karsten Schröder, Referent für Luftfahrttechnik und Natur, waren für den DAeC dabei.

DAeC als auch DHV haben sich zum Ziel gesetzt, Aircraft Relevant Bird Aeras (ABAs), die vom DAeC gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet und veröffentlicht wurden, künftig auf freiwilliger Basis beizubehalten. Sonstige Einschränkungen auf lokaler Ebene sollen bei Bedarf mit den Naturschutzverbänden geklärt werden. Nur wenn die Behinderung oder Gefährdung des Naturschutzes nachgewiesen ist, dürfe es aus Sicht der Verbände zu Einschränkungen des Luftverkehrs durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kommen.

Die teilnehmenden Luftsportverbände sahen die Hauptproblematik in dem Urteil, dass das BMDV als zuständige Behörde nicht nur Einschränkungen für Überflüge, sondern auch für Starts und Landungen festlegen darf. Hier sollen nach Ansicht von DAeC und DHV künftig auch die Verbände eingebunden werden, so wie es bei der Festlegung anderer Lufträume bereits der Fall ist. Dieser Ansatz soll zeitnah mit dem BMDV besprochen werden.

"Der erste Schritt ist vollzogen: BMUV und BfN haben sich unseren Argumenten gegenüber offen gezeigt und begrüßen weitere Gespräche und Zusammenarbeit. Wir gehen zudem davon aus, dass uns das BMDV vor der Festlegung neuer Luftraumbeschränkungen, um eine Stellungnahme bitten wird", sind sich Morr und Schröder einig.

Abschließend appellieren die beiden Referenten noch an alle Luftsportler: "Bitte haltet die die freiwillige Bestimmung der grünen ABAs ein. Unterschreitet bei Überflügen dieser Gebiete nie 2000 ft./ 600 m. über Grund (AGL). Startet und landet dort bitte auch nicht. Nur wenn wir uns alle weiterhin nachweislich (hier ein riesiges Dankeschön, dass das so gut geklappt hat bisher) daran halten, bleiben wir von gesetzlichen Maßnahmen verschont."