Laut Informationen (25.02.2015) des Bundesverkehrsministeriums sind für die Umschreibung der Segelfluglizenz nach dem 8. April 2015 möglicherweise höhere Anforderungen als bislang abgestimmt, notwendig.
Der Countdown läuft: Ab dem 8. April 2015 gelten neue Bestimmungen für die Lizenzen der Segelflugpiloten. Im folgenden Text sind die wichtigen neuen Regelungen in Deutschland zusammengefasst, ausgelegt nach den EU-VO. Zu beachten ist dabei, dass das föderale System in Deutschland mit seiner Bundesauftragsverwaltung in 16 Bundesländern und ihren mehr als 20 Landesluftfahrtbehörden eigene Interpretationen anwenden. Diese sind nur über die vorgesetzten Ministerien der Landesluftfahrtbehörde auf Landesebene oder als Klage direkt bei der EASA anzugreifen.
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