Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Die Übungsleiterpauschale wurde auf jährlich 3000 Euro, die Ehrenamtspauschale auf jährlich 840 Euro angehoben.
Der Bundesrat billigte die Erhöhung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 am 18. Dezember. Zuletzt wurden diese Pauschalen mit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013 angehoben.