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Flugbetrieb im Verbandsrahmen des MFSD

NEUE EU-Drohnenverordnung

Fliegen im
  Verbandsrahmen des MFSD

Als Mitglied des MFSD oder eines Landesverbandes des DAeC, der dem MFSD per Kooperationsvertrag angeschlossen ist, oder als Modellflieger der DMO betreibst du dein Flugmodell zu Hobby- und Freizeitzwecken ab sofort nach den Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF). Diese Regeln sind deutlich lockerer und so verfasst, dass jeder vernünftige Modellflieger sie ohne weitere Kenntnis einhält. Was aber genau die neuen Regelungen für den Verband regeln, erfährst du auf den folgenden Seiten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die Regeln in Kürze

Das Regelwerk für den Modellflug im Verbandsrahmen des MFSD ist vollumfänglich in den Standardisierten Regeln für Flugmodelle niedergeschrieben. Damit aber kein Modellflieger dieses Regelwerk komplett lesen muss, haben wir Kurzbeschreibungen zu den jeweils wichtigsten Dingen erstellt. Diese kannst du hier finden:

FÜR MODELLFLIEGER

Hier erfährst Du alles, was du für Deinen Flugbetrieb im MFSD benötigst – auf der grünen Wiese und auf Modellfluggeländen.

MEHR ERFAHREN
FÜR GELÄNDEHALTER

Die Standardisierten Regeln für Flugmodelle unterscheiden anzeigebedürftige und ausweisungsbedürftige Modellfluggelände.

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DIE GASTFLUGREGELN

Regelungen für Gastpiloten, die am Flugbetrieb im MFSD teilnehmen möchten – aus dem Ausland oder anderen Verbänden.

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NEU

Dein
Schulungsnachweis für Modellflieger

Mit der Einführung der neuen Regeln kommt auch ein neuer Schulungsnachweis für Modellflieger. Er löst den alten Kenntnisnachweis nach §21e LuftVO ab und ist für jeden Modellflieger obligatorisch, der Modelle mit mehr als 2 Kg Startmasse oder höher als 120 m im Verbandsrahmen des MFSD fliegen möchte.

ZUM SCHULUNGSNACHWEIS

Wusstest du schon? Sofern dein „alter“ Kenntnisnachweis für Modellflieger gemäß §21e LuftVO noch gültig ist, kannst du diesen kostenlos in einen neuen Schulungsnachweis der selben Restgültigkeit umwandeln.

Anzeige und Ausweisung von Modellfluggeländen

Laut Standardisierten Regeln für Flugmodelle (Abschnitt 8) werden Modellfluggelände vom MFSD ausgewiesen bzw. bei ihm angezeigt. Hier habt ihr ab sofort die Möglichkeit ein neues oder bestehendes Gelände dem Verband gegenüber anzuzeigen. Den Rest übernimmt der MFSD und meldet sich bei euch.

JETZT GELÄNDE ANZEIGEN
MODELLFLUG IM DAEC

Modellflug
im DAeC  – im Schulterschluss

Die Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD steht allen Landesverbänden des DAeC und ihren modellfliegenden Mitgliedern zur Verfügung. Zu diesem Zwecke wurden zwischen dem MFSD und den einzelnen Verbänden Kooperationsverträge geschlossen.

MODELLFLUG IM DAeC
BETREIBERREGISTRIERUNG BEIM LBA (eID)

Besorg Dir Deine eID

Wir kümmern uns drum – du kannst in deinem Mitgliedsantrag einfach ankreuzen, dass deine Daten ans Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermittelt werden sollen. Auf diese Weise erhältst du deine Betreiberregistrierung für nur 5€ und sparst somit 15€.

NEUMITGLIEDER

…werden auf Wunsch direkt als Betreiber beim LBA gemeldet. Verbandsmitglieder zahlen nur 5€.

MITGLIED WERDEN
BESTANDSMITGLIEDER

…können auch nachträglich noch die Weitergabe einwilligen.  Wende dich an uns!

SCHREIB UNS!

Eure Fragen – 
unsere Antworten

Gib hier deine Frage zum Flugbetrieb im MFSD ein und erhalte direkt eine Antwort

FAQ

Anmeldeformular für Gastpiloten

Gastpiloten und Mitglieder des DMFV können sich hier einfach anmelden, wenn sie Flugbetrieb nach den StRfF betreiben wollen. Die Anmeldung dauert 30 Sekunden.

Standardisierte Regeln für Flugmodelle

Seit dem 06.07.2022 gibt es ein vollumfassendes Regelwerk für die Modellflieger im MFSD. In diesem Regelwerk steht beschrieben, wie für Mitglieder des Verbandes der Modellflug auf Modellfluggeländen aber auch auf der „grünen Wiese“ vonstatten gehen darf. Das Regelwerk ist so verfasst, dass jeder vernünftige Modellflieger die Regeln ohnehin einhält. Der Großteil der Regelungen ist aus der bisher gültigen LuftVO übernommen.

Downloads

Damit ihr die Regelungen immer dabei haben könnt, haben wir alle Dokumente hier zum Download bereitgestellt. Ihr findet hier die Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF), die Grundlage der Verbandsbetriebserlaubnis sind, ebenso wie die Kurzbeschreibungen zu bestimmten Bereichen in einfacher Sprache.

Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

Hier findet ihr das gesamte Regelwerk. Vorsicht: juristisch

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Kurzbeschreibungen in einfacher Sprache

FÜR MODELLFLIEGER

Hier ist beschrieben, was du als Modellflieger wissen musst, wenn du Flugbetrieb im Rahmen der Betriebserlaubnis des MFSD betreiben möchtest.

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FÜR GELÄNDEBETREIBER

Hier findest du Informationen zu anzeigebedürftigen und ausweisungsbedürftigen Modellfluggeländen und was der Unterschied ist.

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DIE GASTFLUGREGELN

Alle Regelungen für ausländische Piloten oder Mitglieder anderer Luftsportverbände wie des DMFV findest du in diesem PDF-Dokument.

DOWNLOAD (de)Short desription „Guest Flight Rules“ (en)
MODELLFLUG-SCHULUNG

Alle Informationen zum neuen Schulungsnachweis für Modellflieger im MFSD sind in dieser Datei zusammengefasst. Den Schulungsnachweis findest du zukünftig übrigens unter www.schulungsnachweis-modellflug.de.

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EINHALTUNG DER REGELN

Wenn es hart auf hart kommt, gibt es natürlich auch Regelungen zur Sanktion, die der Gesetzgeber vom Erlaubnisinhaber fordert. Darüber findest du hier Infos.

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VORLAGEN UND FORMULARE

Hier findet ihr Vorlagen, Formulare und sonstige Dokumente, die zum Flugbetrieb im Rahmen der Verbandsbetriebserlaubnis auf Modellfluggeländen erforderlich sind.

MODELLFLUGBUCH

In dieser Vorlage sind alle laut Abschnitt 8.1.7. StRfF erforderlichen Informationen zum Führen eures Flugbuches zu finden. Einfach herunterladen, Vereinsname ändern und vielfach ausdrucken.

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LÄRMPASS

Laut Abschnitt 10 der StRfF ist auf Modellfluggeländen mit weniger als 1,5km Abstand zu Siedlungen eine Lärmmessung für Verbrennungsmotoren erforderlich. Hier findet ihr die passende Vorlage zum Eintragen der Messdaten.

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LÄRMPASS REGISTER

Die gemessenen Daten könnt ihr in dieses Register eintragen und so eine Datenbank der im Verein gemessenen Modelle anlegen. Keine Pflicht aber nützliches Hilfsmittel.

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FLUGBETRIEBSORDNUNG

In dieser Vorlage sind alle laut Abschnitt 8.1.3. StRfF erforderlichen Informationen zur Erstellung eurer Flugordnung abgebildet. Einfach herunterladen, Kreuze setzen, Infos eintragen und dem Antrag auf Geländeanzeige an den MFSD beilegen.

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WEITERE DOKUMENTE

Hier könnt ihr weitere Dokumente herunterladen, die in Bezug auf die Verbandsbetriebsregeln interessant sind.

VERBANDSBETRIEBSERLAUBNIS

Hier könnt ihr die Betriebserlaubnis nach Artikel 16 DVO (EU) 2019/947 i.V.m §21g Abs. 1 LuftVO herunterladen, die das LBA dem MFSD erteilt hat. In diesem offiziellen Bescheid werden die

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LÄRM-ABSTANDSTABELLEN

Hier stehen euch die Lärmabstandstabellen zur Verfügung. Die sogenannten „Sorge-Tabellen“. Sie sind Teil der Geländeausweisung, sofern auf dem Gelände Modelle mit Verbrennungsmotor betrieben werden sollen.

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