Nun ist sie da, die Betriebserlaubnis (BE) für Modellflug für den DAeC / MFSD. Damit beginnt schon so eine Art neue Zeit für die Modellflieger, auch für jene, die Modelle über 25 kg steuern. Grundlage dieser BE sind die Standardisierten Regeln für Flugmodelle, kurz StRfF, die von einer Handvoll sehr engagierter Leute in mühevoller Arbeit erstellt wurden.
In einem immer stärker regulierten und frequentierten Luftraum sichern sie uns Modellfliegern einen fairen und gleichberechtigten Platz, das war in jedem Fall der Denkansatz. Nun ist es an uns, die darin enthaltenen Chancen zu nutzen.
Für die Halter und Piloten von Flugmodellen mit einer max. Abflugmasse von mehr als 25 kg ändert sich auf der technischen Seite genaugenommen gar nichts. Im Vergleich mit den, in unseren Nachbarländern geltenden Zulassungsbestimmungen stehen wir mit den DAeC- Regeln und dem gesamten Prüf-Procedere sehr gut da, was auch an den Zulassungszahlen ablesbar ist.
Eindeutige Verbesserung und Erleichterung bringen die StRfF für Modellflugveranstaltungen, an den ausländische Großmodelle teilnehmen, wenn diese Veranstaltungen im Rahmen der BE des DAeC / MFSD durchgeführt werden. Derzeit werden die ausländischen Zulassungsbestimmungen mit denen des DAeC / MFSD verglichen, um diesen Teil der neuen BE in der Praxis nutzen zu können.
Das, und natürlich die andauernde technische Entwicklung werden Thema des nächsten Prüfertreffens sein.
Statistik Großmodelle Stand: 31.12.2022
- Ausweise für Steuerer insgesamt 565, davon neu 16
- Großmodelle Lufttüchtigkeits-/Einzelstückprüfungen insgesamt 222, davon neu 9
- Großmodelle Betriebserlaubnisse insgesamt 107 davon neu 9