Windkraft: Bundesrat entscheidet im Sinne der Luftfahrt – DAeC bleibt am Thema dran

Die Luftfahrtbehörden der Länder bestimmen auch weiterhin bei Genehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen mit, sollten diese die Sicherheit des zivilen oder militärischen Luftverkehrs einschränken. Der Freistaat Bayern hatte beim Bund beantragt §14 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zu ändern und diese Entscheidung in die Hände der Umweltbehörden der Länder zu legen.

In seiner Sitzung vom 17. Mai hat der Bundesrat diesen Vorstoß abgewiesen und den Gesetzesentwurf nicht beim Deutschen Bundestag eingebracht. „Wir haben die Entwicklungen genau verfolgt und werden weiter aktiv am Thema dranbleiben. Beispielsweise sind wir Teil einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe der EASA. Schließlich müssen wir weitere Einschränkungen für Luftfahrer – von denen es immer mehr gibt –  verhindern. Wir, der DAeC-Bundesausschuss Flugsicherheit, werden am 11. Juni bei ‚Alles Flusi‘ über die Problematik ‚erneuerbare Energie und deren Einfluss auf den Luftsport‘ diskutieren“, sagt Mike Morr, Referent für Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb im DAeC.

§14 des LuftVG befasst sich mit der Erteilung einer Baugenehmigung über die Errichtung von Bauwerken, die eine Höhe von 100 Metern über der Erdoberfläche überschreiten. Dem Gesetz nach müssen Luftfahrtbehörden einem solchen Vorhaben ausdrücklich zustimmen. Zudem müssen Luftfahrthindernisse dieser Art in den Luftfahrtkarten und AIP festgehalten werden.

Den Luftfahrtbehörden wäre dem Gesetzesentwurf aus Bayern nach nur noch eine beratende Funktion zugekommen, während die Umweltbehörden abwägen sollen, ob das Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien oder das der Luftsicherheit überwiege, und mögliche Beeinträchtigungen durch zumutbare Anpassungen des zivilen und militärischen Luftverkehrs gelöst werden können.