Ende August ist die 5-jährige Gültigkeitsfrist der ersten Kenntnisnachweise aus 2017 abgelaufen. Der DAeC/MFSD hat das „alte“ Portal des Kenntnisnachweises angepasst und der neue Schulungsnachweis steht zur Verfügung. Der neue Schulungsnachweis kostet wie bisher (lt. LuftKostVO) 26,75€ € und wird wieder für 5 Jahre gültig sein. Der Test ist im bekannten Format mit etwas angepassten Inhalten online zu absolvieren.
Erreichbar ist der Test unter https://www.schulungsnachweis-modellflug.de.
Bestehende Kenntnisnachweise (also nach alter LuftVO) können nach der Absolvierung des Online-Tests in einen neuen Schulungsnachweis mit Restgültigkeit des alten Kenntnisnachweises umgewandelt werden. Diese „Nachweis-Umschreibung“ ist kostenlos.
Die europäischen A1/A2/A3-Kompetenznachweise können nicht als Schulungsnachweis für das künftige Fliegen innerhalb der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD/DAeC gelten und auch nicht durch das vorbeschriebene Prozedere zu tauglichen Scheinen gemacht werden. Sie berechtigen lediglich zum Flugbetrieb in der Open Category (z.B. bis 120 m Flughöhe).
In Kürze wird auch das Onlineportal zur Geländeanzeige bzw. -ausweisung zur Verfügung stehen. In der festgelegten Frist von zwei Jahren können alle DAeC/MFSD-Vereine ihre Gelände beim MFSD anzeigen und dann mit Hilfe des Verbandes in eine zukunftssichere Erlaubnis nach neuem EU-Luftrecht umwandeln.
Auch die Modellflieger bzw. Vereine, die bei der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) organisiert sind, haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft im MFSD diese Möglichkeit. Die DMO-Modellflieger haben dieselben Rechte und Pflichten zum Flugbetrieb im Rahmen der Betriebserlaubnis des MFSD und können den Schulungsnachweis ab sofort ebenso absolvieren.