Die Ausweisung abseits der neuen Allgemeinverfügung (AV) in Bayern betrifft den Aufstieg von Raketenmodellen über 20 g Treibstoffmasse. Der Referent für Modellflugbetrieb im MFSD Max Krüger, zuständig für Geländeausweisungen, zeigt sich begeistert: „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan und es zeigt sich, dass unsere neuen Verfahren (StRfF) des MFSD für den Modellflieger gleichzeitig einen dynamischen und rechtssichern Ablauf ermöglichen.“