Neuer Rechtsrahmen: MFSD erteilt erste Geländeausweisung

Der Modellflugsportverband Deutschland hat zum ersten Mal eine Geländeausweisung auf Basis einer neuen §21f-Erlaubnis ausgestellt, von der nun ein Mitgliedsverein des Luftsport-Verbands Bayern e.V. profitiert.

Die Ausweisung abseits der neuen Allgemeinverfügung (AV) in Bayern betrifft den Aufstieg von Raketenmodellen über 20 g Treibstoffmasse. Der Referent für Modellflugbetrieb im MFSD Max Krüger, zuständig für Geländeausweisungen, zeigt sich begeistert: „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan und es zeigt sich, dass unsere neuen Verfahren (StRfF) des MFSD für den Modellflieger gleichzeitig einen dynamischen und rechtssichern Ablauf ermöglichen.“