Die gesetzlichen Regelungen sind leider schwer verständlich und unübersichtlich, s. hierzu u.a. folgende Publikation des ADAC: Neue Lkw-Maut über 3,5 Tonnen: Wohnmobile betroffen? (adac.de)
Der DAeC prüft derzeit, ob und in welchem Umfang diese Neuregelungen auch Anwendung finden auf den (privaten) Transport von Segelflugzeug-Anhängern mit Gespannen, bei denen die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Sobald eine sichere Auskunft zur Rechtslage vorliegt, wird der DAeC hierzu eine Veröffentlichung an dieser Stelle und/oder über anderweitige Verbandsmedien vornehmen. Es wird daher noch um etwas Geduld gebeten.
Weiterführende Links
Europäische Verordnungen | VO(EU)1999/62 Quelle BALM Richtlinie 2022/362 - EN |
Nationale Verordnungen und Gesetze | § 1 BFStrMG BundesFernstarßen MautGesetz |
Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften | |
Güterkraftverkehrsgesetz | |
Mitteilungen der Bundesregierung | |
ADAC | |
Bayerischer Rundfunk | |
Maut1 |