Mautpflicht für Straßen-Transporte mit Segelflugzeug-Anhängern?

Zum 01.07.2024 traten Neuregelungen u.a. im Bundesfernstraßengesetz in Kraft, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen statuieren. Das könnte dann auch entsprechende Gespanne mit Segelflug-Transportanhängern treffen.

Die gesetzlichen Regelungen sind leider schwer verständlich und unübersichtlich, s. hierzu u.a. folgende Publikation des ADAC:  Neue Lkw-Maut über 3,5 Tonnen: Wohnmobile betroffen? (adac.de)

Der DAeC prüft derzeit, ob und in welchem Umfang diese Neuregelungen auch Anwendung finden auf den (privaten) Transport von Segelflugzeug-Anhängern mit Gespannen, bei denen die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Sobald eine sichere Auskunft zur Rechtslage vorliegt, wird der DAeC hierzu eine Veröffentlichung an dieser Stelle und/oder über anderweitige Verbandsmedien vornehmen. Es wird daher noch um etwas Geduld gebeten.

Weiterführende Links

 

Europäische Verordnungen VO(EU)1999/62 Quelle BALM
Richtlinie 2022/362 - EN

Nationale Verordnungen und Gesetze

§ 1 BFStrMG BundesFernstarßen MautGesetz

Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

3. MautRÄndG

Güterkraftverkehrsgesetz

§ 1 GüKG

Mitteilungen der Bundesregierung

Für mehr Klimaschutz im Güterverkehr

ADAC  

Lkw-Maut über 3,5 Tonnen: Wohnmobile betroffen?

Bayerischer Rundfunk

Neue Lkw-Maut kann Wohnmobile treffen

Maut1      

Kommt eine Mautpflicht für Wohnmobile über 3,5 t?