In Sachsen führt die Firma „flyXdrive GmbH“ seit dem 28. Juni 2023 solche Flüge bis zu einer Höhe von 110 m (Luftraum G) durch. Für Drohnen gilt auch weiterhin die SERA-Regel, dass dem bemannten Luftverkehr ausgewichen werden muss.
Die Fluggeräte sind mit FLARM („in“ + „out“) und ADS-B (nur „in“) ausgerüstet. Der Flug ist automatisiert, wird aber durch „Fernpiloten“ überwacht. Diese haben ein aktuelles Luftlagebild basierend auf den empfangenen Daten von FLARM- und ADS-B-Signalen.
Das Referat Luftraum, Flugsicherheit und Flugbetrieb befindet sich bereits in engem Austausch mit dem LBA und hat entsprechende Arbeitsgespräche vereinbart. Weitere Informationen zu folgen in der zweiten Julihälfte.
