Lösch- und Rettungsgeräte weiter erforderlich

In den im April veröffentlichten NfL 2023-I-2792, „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen“, wurde festgelegt, dass kein in der Bedienung von Rettungsgeräten geschultes Personal am Flugplatz anwesend sein muss, solange kein gewerblicher Flugbetrieb durchgeführt wird. Das bedeutet allerdings nicht, dass auch auf Feuerlöscher u. a. Rettungsgerät verzichtet werden kann. Auf diesen Umstand weist das Referat Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb des DAeC anlässlich häufiger Missverständnisse bei Flugplatzbetreibern hin.

Luftraum- und Flugsicherheits-Referent Mike Morr fasst den aktuellen Sachstand beim Thema „Fliegen ohne Flugleiter“ zusammen: „Die ‚Grundsätze für die Ausübung der Fluginformationsdienste an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle‘ (NfL I-3/81) sind aufgehoben. Darüber hinaus arbeitet das BMDV an einer neuen Struktur der Lufträume (RMZ, ATZ und FIZ), die wahrscheinlich 2024 erscheinen soll. Bei unseren Bemühungen um eine gemeinsame Regelung im Bereich ‚Fliegen ohne Flugleiter‘, müssen wir immer mehr feststellen, dass es nicht nur Interessenkonflikte zwischen den Landesluftfahrtbehörden gibt, sondern auch zwischen den Platzhaltern. Nicht alle wollen ihren Flugleiter abschaffen. Dennoch hoffen wir, zeitnah zu einer gemeinsamen, praktikablen Lösung zu kommen.“

Wer darauf nicht warten möchte, kann bereits jetzt einen Antrag zur Änderung der Flugplatzgenehmigung an die zuständige Luftfahrtbehörde stellen. Das Referat Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb unterstützt dabei gerne.