Inhaber von FAA basierten Lizenzen, Validierungen und Zertifikaten aufgepasst!

Inhaber von oben genannten Dokumenten müssen zukünftig eine validierte Kontaktadresse in des USA nachweisen.

Mit Wirksamkeit vom 08.Okt.25 gelten im Umgang mit FAA-Dokumenten neue Regeln: Subpart C des 14 CFR Part 3 fordert für den Schriftverkehr eine valide Kontaktadresse in den Vereinigten Staaten, den Designated U.S. for Service. Was zunächst furchtbar behördlich klingt, ist halb so schlimm, ist es doch unerheblich, ob es eine natürliche oder juristische Person ist, über deren Adresse der Schriftverkehr zukünftig abgewickelt werden muss. Erstere muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein.

Von der neuen Auflage betroffene Personen müssen sich an diese Regel halten und zwar spätestens ab dem

  • 07.Jul.25, wenn sie Inhaber solcher Dokumente sind, bzw.
  • 06.Jan.25, wenn ein solches Dokument erstmals auf ihren Namen ausgestellt werden soll.

Wer diese Termine nicht halten kann, darf die mit den Dokumenten verbundenen Rechte nicht ausüben, bzw. es wird nach erfolgter Bewerbung zunächst kein Dokument ausgestellt.

Details zu verwendeten Begriffen finden sich in §3.302. Und was sonst alles bei der Angabe einer solchen Kontaktadresse zu beachten ist, steht in §3.303.

Fundstellen:
Title_14\Chapter_1\Subchapter_A\Part_3\Subpart C