Mit Wirksamkeit vom 08.Okt.24 gelten im Umgang mit FAA-Dokumenten neue Regeln, dazu hatte der DAeC bereits berichtet. Seither fordert Subpart C, die General Requirements des 14 CFR Part 3, für den Schriftverkehr mit den Betroffenen eine valide Kontaktadresse in den Vereinigten Staaten, den sogenannten Designated U.S. for Service. Was zunächst furchtbar behördlich klingt, ist halb so schlimm, ist es doch unerheblich, ob es eine natürliche oder juristische Person ist, über deren Adresse der Schriftverkehr zukünftig abgewickelt werden muss. Erstere muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein und die FAA beschreibt das auch ziemlich genau (siehe unten).
Von der neuen Auflage betroffene Personen müssen sich an diese Regel halten und zwar spätestens ab dem
- 07.Jul.25, wenn sie bereits Inhaber eines solchen Dokumentes sind, bzw.
- 06.Jan.25, wenn ein solches Dokument erstmals auf ihren Namen ausgestellt werden soll.
Wer diese Termine nicht halten konnte, darf die mit den Dokumenten verbundenen Rechte nicht ausüben, bzw. es wurde nach erfolgter Bewerbung zunächst gar kein Dokument ausgestellt.
Details zu verwendeten Begriffen finden sich in §3.302. und was sonst alles bei der Angabe einer solchen Kontaktadresse zu beachten ist, steht in §3.303.
Fundstellen:
FAA Regulations: Title_14\Chapter_1\Subchapter_A\Part_3\Subpart C
GOOGLE-Fundtsellen zu "Aviation designated US Agent"
