Infos zum Luftsport für Betreiber Unbemannter Luftfahrtsysteme

Alle Luftraumnutzer, die den genehmigungspflichtigen Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) planen oder durchführen, können sich beim DAeC über den Luftsport und die damit einhergehende Luftraumnutzung informieren.

 

Ansprechpartner ist Mike Morr, Referent für Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb (E-Mail: m.morr(at)daec.de). Zustimmungen für die Luftraumnutzung in bestimmten geografischen Gebieten können an dieser Stelle nicht erteilt werden, sondern nur durch die Luftfahrtbehörden.
Der DAeC vertritt die Luftsportarten Segel-, Motor-, Modell-, Ultraleicht-, Gleitschirm- und Drachenflug, sowie Fallschirmspringen und Ballonsport.