Flugbeschränkungen ED-R Vilseck

Vom 27. März bis zum 5. Mai wird für eine militärische Übung vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die ED-R Vilseck, festgelegt.

In dem Gebiet sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge und Flüge nach Instrumentenflugregeln nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden.

Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich einer militärischen Übung vom 23. März 2023