Seitliche Begrenzung:
54 10 15 N 013 41 37 O – 54 20 26 N 013 47 26 O – 54 20 08 N 013 53 04 O –
54 07 17 N 013 55 30 O – 54 6 08 N 013 52 15 O – 54 08 35 N 013 43 30 O –
54 10 15N 013 41 37 O.
Vertikale Begrenzung:
GND – 5000 Fuß MSL
Zeitliche Wirksamkeit:
30. Oktober 2022 bis 15. November 2022 täglich 7:00 – 17:00 Uhr UTC.
Die tatsächliche Nutzung des Gebietes wird vorab per NOTAM bekanntgemacht.
Art der Flugbeschränkungen:
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind mit Ausnahme der an dem Forschungsprojekt beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Einsatzflüge der Streitkräfte, Flüge der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle.
Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden.
Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.