Die Flugbeschränkungen gelten vom 10. August, 8:00 Uhr UTC bis zum 23. August, 15:00 Uhr UTC.
Mit Ausnahme der an dem Forschungsprojekt „HIRES-APP" beteiligten unbemannten Luftfahrzeuge sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von
Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugsicherungsstelle:
• Staatsluftfahrzeuge,
• Flüge der Polizeien,
• Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie
• Ambulanzflüge.
Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden. Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.