Änderungen der Beschränkungen – soweit eine Verringerung der zeitlichen Wirksamkeit oder der vertikalen Begrenzung des Gebiets mit Flugbeschränkungen betroffen ist – werden von der Landespolizei Hamburg festgelegt und von Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit NOTAM bekanntgemacht.
Unter dieser Nachricht finden Sie die Bekanntmachung im Original, die weitere Details enthält.